Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
Inhalt Definition: Was ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung? Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses einer nicht selbstständig angestellten Person ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu übernehmen. Dieser sogenannte Arbeitgeberanteil stellt ausdrücklich keine Komponente des Bruttogehaltes des Angestellten dar, sondern deckt die damit verbundenen Lohnnebenkosten ab. Die Beiträge zur Sozialversicherung setzen sich aus folgenden…
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