Die Personaluntergrenzen in pflegeintensiven (PpUGV) Bereichen wurden im November 2021 zum zweiten Mal neu definiert. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen Anforderungen, gültig ab Januar 2022.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.