PPBV: Pflegepersonal-Bemessungsverordnung mit Software leichter umsetzen

Die PPBV regelt seit 2024 den Pflegepersonalbedarf in Kliniken. Planerio hilft, diese effizient umzusetzen. Jetzt mehr erfahren!

Die PPBV (Pflegepersonalbemessungsverordnung) regelt seit 2024 verbindlich, wie Krankenhäuser ihren Pflegepersonalbedarf berechnen und nachweisen müssen. Sie löst die bisherige Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) für Tagesschichten ab und wurde auf Basis der PPR 2.0 (Pflegepersonalregelung) entwickelt.

Wichtigste Eckdaten zur PPBV

(Stand: April 2026)

Die PPBV wurde vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft ver.di erarbeitet. Ziel ist eine patientenorientiertere Bedarfsermittlung – weg von starren Pflegekraft-zu-Betten-Verhältnissen, hin zu individuellen Pflegeminuten je Patientin oder Patient.

AspektDetails
Ziel der PPBVVerbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und Sicherung der Pflegequalität durch eine bedarfsorientierte Soll-Personalbesetzung
Inkrafttreten1. Juli 2024
RechtsgrundlageBGBl. 2024 I Nr. 188 vom 12. Juni 2024
AnwendungsbereichBettenführende Normalstationen (somatische Versorgung für Erwachsene) und Kinderstationen in Krankenhäusern nach § 108 SGB V
Umsetzung
(PPR 2.0)
Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs täglich durch Pflegefachkräfte, die Patienten den Leistungsstufen A1-A4 (Allgemeine Pflege) oder S1-S4 (Spezielle Pflege) zuordnen.
BedarfsberechnungPro Patient werden spezifischen Minutenwerte aus der jeweiligen Leistungsstufe berechnet. Zusätzlich werden folgende Pauschalen addiert:
Grundwert: 33 Minuten pro Tag (123 Minuten bei Isolationspflicht)
Fallwert: 75 Minuten (einmalig am Aufnahmetag)
TagschichtUmfasst den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr.
NachtschichtPPBV gilt nicht von 22 bis 6 Uhr, in diesem Zeitraum gilt die PpUGV zur Berechnung des Personalbedarfs.
MeldepflichtVierteljährliche, elektronische Meldung bis spätestens 15. des Folgemonats nach Quartalsende über das InEK-Datenportal.
Meldepflichtige DatenSoll-Ist-Besetzung, stationsbezogene Einsatzzeiten sowie Ausfallzeiten
SanktionenAktuell noch keine; Sanktionsregelungen und verbindliche Erfüllungsgrade frühestens ab 2027 geplant

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Die Planerio Dienstplanungs- und Zeiterfassungssoftware unterstützt Krankenhäuser dabei, die Anforderungen der PPBV effizient und zuverlässig umzusetzen.

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Wichtigste Fragen & Antworten zur PPBV

Was ist bei der PPBV anders als bei der PpUGV?

Mit der PPBV erfolgt die Pflegepersonalbemessung stärker patientenorientiert: Statt starrer Verhältnisse (z. B. Pflegekraft-zu-Betten-Relationen) basiert die Ermittlung auf Pflegeminuten je Patientin oder Patient.

Wichtig: Die PPBV/PPR 2.0 ist für die Tagschicht ausgelegt. Für den Nachtdienst (22–6 Uhr) gelten weiterhin Regelungen der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV).

Wie funktioniert PPBV genau?

Die tägliche Bedarfsermittlung erfolgt über die Einstufung der Patientinnen und Patienten in:

1) Allgemeine Pflege (A): A1 bis A4
2) Spezielle Pflege (S): S1 bis S4

Jeder Stufe ist ein Minutenwert für die Betreuungszeit zugeordnet. Die Einstufung erfolgt patientenindividuell durch Pflegefachkräfte.

Wie wird der Pflege- und Personalbedarf anhand der PPBV errechnet?

Die Berechnung erfolgt pro Patientin bzw. Patient als Zeitwert (Pflegeminuten) aus mehreren Bestandteilen:

1) Minutenwert der A-Stufe (A1–A4)
2) Minutenwert der S-Stufe (S1–S4)
3) Grundwert (täglich): 33 Minuten (bei Isolationspflicht: 123 Minuten)
4) Fallwert (am Aufnahmetag einmalig): 75 Minuten

Kurzformel (Tagschicht):
Zeitwert = A-Minuten + S-Minuten + Grundwert (+ Fallwert am Aufnahmetag)

Seit wann gilt die PPBV?

Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Seitdem sind Krankenhäuser verpflichtet, den Pflegepersonalbedarf nach den Regeln der PPR 2.0 zu ermitteln und die erforderlichen Angaben zu melden.

Gibt es Sanktionen, wenn die PPBV nicht erfüllt wird oder Meldungen zu spät eingereicht werden?

In der Einführungsphase gilt: Für die Unterschreitung der rechnerischen Soll-Besetzung werden (noch) keine verbindlichen Erfüllungsgrade und keine unmittelbaren Sanktionen allein wegen „Nicht-Erreichens“ festgelegt.

Unabhängig davon bestehen Erhebungs- und Übermittlungspflichten der Daten. Bei nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllter Meldung können rechtliche Folgen entstehen (z. B. im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Datenübermittlung).

Praxis-Tipp: Fristen und technische Vorgaben richten sich nach dem InEK-Datenportal und sollten intern klar als Reporting-Deadline verankert werden.

Bedeutet die PPBV noch mehr bürokratischen Aufwand für Krankenhauspersonal?

Die PPBV sorgt für andere Anforderungen an Dokumentation, Einstufung und Reporting im Klinikalltag. Gleichzeitig sind einzelne Bestandteile (z. B. Grundwert/Fallwert) pauschalisiert, was den Dokumentationsaufwand gegenüber rein einzelfallbezogener Erfassung begrenzen kann.

In der Praxis bewährt sich ein klarer Prozess: Pflegefachkräfte stufen Patienten täglich ein, das Pflegemanagement konsolidiert und prüft den Personalbedarf, das Controlling verantwortet die fristgerechte Meldung und den Soll-Ist-Abgleich.

Ziel ist es, die Vorgaben regelhaft in den Arbeitsablauf zu integrieren, ohne zusätzliche manuelle Nebenprozesse zu erzeugen.

Wie kann eine Software wie Planerio bei der Umsetzung der PPBV unterstützen und manuellen Aufwand reduzieren?

Die PPBV ist kein reines „Bürokratie-Thema“ – klare Prozesse gepaart mit einer geeigneter Dienstplanungs-Software wie Planerio integrieren die Planungsaufwände in den Regelbetrieb. Die Vorteile von Planerio für die Erfüllung der PPBV sind unter anderem:

1) Zentrale Datenbasis statt Insellösungen: Dienstplanung und Arbeitszeiten liegen strukturiert vor, wodurch Abstimmungen und Nacharbeiten reduziert werden.
2) PPBV-relevante Strukturen abbilden: Behandlungsbereiche, Schichtzeiten und Berufsgruppen werden sauber definiert und automatisiert zugeordnet.
3) Automatisierbare Datenübernahme: Daten lassen sich je nach Systemlandschaft z. B. über Schnittstellen (API) oder Flatfile-Import übertragen.
4) Transparenz im laufenden Betrieb: Soll-Ist-Vergleiche und Auswertungen unterstützen dabei, Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
5) Reporting-fähige Auswertungen: Die benötigten Kennzahlen werden konsolidiert bereitgestellt und erleichtern die fristgerechte Meldung.