Stundenkonto

Definition: Stundenkonto

Ein Stundenkonto fungiert als gängiges Instrument zur Verfolgung der effektiv geleisteten Arbeitsstunden und wird vor allem im Personalwesen eingesetzt. Die Erfassung der Arbeitszeit kann sowohl manuell als auch digital erfolgen, wobei letzteres heutzutage üblicherweise der Standard ist. Typischerweise werden Stundenkonten mithilfe von Software wie Excel oder spezieller Dienstplansoftware verwaltet, wobei letztere aufgrund ihrer Effizienz bevorzugt wird.

Das Stundenkonto zeichnet nicht nur die tatsächliche Arbeitszeit auf, sondern auch Urlaubstage, Krankheitszeiten und geleistete Überstunden. Arbeitgeber, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen, sind dazu verpflichtet, diese Daten genau zu dokumentieren.

Die Datenerfassung für das Stundenkonto erfolgt in der Regel über Zeiterfassungssysteme, früher durch Stempeluhren und heute durch digitale Stempeluhr-Apps. Das Konto eines Mitarbeiters zeigt ein Guthaben an, wenn dieser mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet hat. Um eine ausgewogene Arbeitszeitverteilung sicherzustellen, gibt es oft Höchstgrenzen für das Guthaben. Ein negatives Guthaben entsteht, wenn die Mindestarbeitszeit noch nicht erreicht wurde. Die genaue Handhabung des Stundenkontos richtet sich nach den betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen sowie den geltenden Normen.

Stundenkonto in der Praxis

In der Praxis werden Stundenkonten typischerweise dann eingeführt, wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten variieren können. Dies ist vor allem in folgenden Situationen der Fall:

  • Flexible Arbeitsformen wie Gleitzeit
  • Zeitarbeit
  • Schichtarbeit

Die Einführung von Stundenkonten ist jedoch nicht ohne Herausforderungen, da sie mit spürbaren betrieblichen Veränderungen einhergeht. Zunächst ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Zulässigkeit der neuen Arbeitszeiterfassung im Arbeitsvertrag festzuhalten, was die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer erfordert. In Unternehmen mit einem Betriebsrat ist auch dessen Einverständnis erforderlich. Sollte der Betriebsrat widersprechen, muss die Einführung des Stundenkontos vorerst ausgesetzt werden. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, die Zulässigkeit des Widerspruchs vor Arbeitsgerichten anzufechten. Falls der Widerspruch des Betriebsrats als unzulässig erachtet wird, ersetzt das Urteil des Arbeitsgerichts die Zustimmung des Betriebsrats.