Kündigung

Definition Kündigung

Die Regelungen zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind im deutschen Arbeitsrecht festgelegt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verfügen über bestimmte Gestaltungsrechte bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags.

Im Falle einer Kündigung muss diese grundsätzlich schriftlich erfolgen, unabhängig von Anlass und Begründung. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist keine Begründung erforderlich. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss im Falle ordentlicher Kündigungen ein Grund angegeben werden, bei fristlosen Kündigungen ist ein triftiger Grund zwingend erforderlich.

Gründe für eine Kündigung

Die Gründe für arbeitgeberseitige Kündigungen können verschiedenen Bedingungen unterliegen und fallen im Allgemeinen in eine der folgenden Kategorien:

Betriebsbedingte Kündigungsgründe:

  • Betriebsbedingte Kündigungen beziehen sich auf den konkreten Beschäftigungsbedarf eines Unternehmens.
  • Sie können innerbetrieblich motiviert sein, wie bei Rationalisierungsmaßnahmen oder einer verringerten Produktion.
  • Außerbetriebliche Gründe können sich auf eine veränderte Auftragslage und rückläufige Umsätze beziehen.

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe:

  • Beinhalten verschiedene Situationen wie wiederholtes unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz, Arbeitsverweigerung trotz Dienstanweisung, Illoyalität durch Verrat von Betriebsgeheimnissen oder die Ausführung von genesungsverhindernden Tätigkeiten im Krankheitsfall.

Personenbezogene Kündigungsgründe:

  • Umfassen vielfältige Aspekte wie wiederholte Krankheitsfälle, Verlust des Führerscheins in Betrieben, die das Fahren voraussetzen, oder Konflikte mit dem Gesetz, die zu einer zu verbüßenden Haftstrafe führen.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Kündigungsfristen können innerbetriebliche Vereinbarungen und spezifische Regelungen im Arbeitsvertrag Anwendung finden.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, die von der Dauer der Dienstzugehörigkeit und eventuellen zusätzlichen Vereinbarungen abhängen. Obwohl eine ordentliche Kündigung rechtlich mit der unterschriebenen Zustellung wirksam wird, muss die Beschäftigung bis zum Ende der festgelegten Frist fortgesetzt werden.

Arbeitnehmer können aus verschiedenen Gründen eine Kündigung in Erwägung ziehen, darunter die Vorbeugung einer erwarteten Entlassung durch den Arbeitgeber, problematische Arbeitssituationen (tätigkeits- oder teambezogen) oder die Verbesserung der Karriere-Situation.

Arten von Kündigungen

Es gibt zwei Arten von Kündigungen:

ordentliche Kündigungen, die die gesetzlichen Fristen einhalten, und

fristlose Kündigungen, die außerordentliche Fälle darstellen und nur bei triftigen Gründen erfolgen können.

Eine fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und erfordert drastischere Gründe wie Diebstahl, Betrug oder Betriebsspionage.

Kündigung während der Probezeit

In vielen Unternehmen gibt es eine Probezeit, die in der Regel sechs Monate dauert und keiner gesetzlichen Vorschrift unterliegt. Kündigungen während der Probezeit haben eine Frist von zwei Wochen und können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ohne zwingende Begründung ausgesprochen werden.