Arbeitsunfall

Definition: Was ist ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind Vorfälle, die unmittelbar mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes ausgeübt wird. Im Gegensatz dazu geschehen Freizeitunfälle im persönlichen Lebensbereich. 

Eine spezielle Form davon ist der Wegeunfall, der auf dem Arbeitsweg stattfindet – dem direkten Weg zwischen Privatwohnung und Arbeitsplatz. Wegeunfälle können sowohl auf dem Weg von der Privatwohnung zur Arbeit als auch auf dem Rückweg auftreten. Auch der Weg zwischen einer Zweitwohnung und der Tätigkeitsstätte kann anerkannt werden, wenn die Zweitwohnung den Lebensmittelpunkt darstellt und sich in der Nähe des Unternehmens befindet. Dabei sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, wie beispielsweise die Teilnahme an Fahrgemeinschaften oder das Wählen von Umwegen unter speziellen Umständen. 

Arbeitsunfälle müssen von Unternehmen gemeldet werden, insbesondere wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Meldepflicht erstreckt sich auf Unfälle sowohl auf dem Betriebsgelände als auch bei beruflich veranlassten Reisen. Die ordnungsgemäße Unfallmeldung erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, und auch der Personal- oder Betriebsrat sollte informiert werden. 

Im Falle eines Arbeitsunfalls, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen führt, besteht Anspruch auf Verletztengeld. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des Regelentgelts und wird vom zuständigen Unfallversicherungsträger bezahlt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Unfälle am Arbeitsplatz, sondern auch auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ehrenamt, Kita- und Schulbesuchen, Weiterbildungen und der Pflege von Angehörigen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall, und Sachschäden werden in der Regel nicht erstattet. 

Meldung eines Arbeitsunfalls: Zeitpunkt und Verantwortlichkeiten 

Arbeitsunfälle unterliegen der Meldepflicht, sowohl auf dem Betriebsgelände als auch während beruflich veranlasster Reisen. Unternehmen sind verpflichtet, Unfallmeldungen an die entsprechende Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu senden und den Personal- oder Betriebsrat über Unfälle zu informieren. 

Wann ist die Meldung eines Arbeitsunfalls erforderlich? 

Arbeitsunfälle müssen gemeldet werden, wenn ein Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, unter Beachtung der 3-Tages-Frist. Im Todesfall müssen Arbeitgeber die Unfallanzeige unverzüglich beim Unfallversicherungsträger und der zuständigen Landesbehörde einreichen. Gleiche Regeln gelten für schwere Massenunfälle. 

Wer ist für die Meldung eines Arbeitsunfalls zuständig? 

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Unfallmeldung liegt beim Unternehmen, üblicherweise in der Zuständigkeit der Personalabteilung. 

Pflichten des Arbeitgebers im Falle eines Arbeitsunfalls: Vier Schritte zur Vorgehensweise 

  • Schritt 1: Alarmierung der Rettungskräfte 
    • Im Falle eines Arbeitsunfalls sollten Mitarbeiter sofort Erste Hilfe leisten. Bei schwerwiegenden Unfällen ist die Alarmierung des Rettungsdienstes erforderlich. 
  • Schritt 2: Detaillierte Dokumentation im Verbandbuch 
    • Alle Unfälle und Verletzungen im Unternehmen müssen umgehend und genau dokumentiert werden. Diese Dokumentationspflicht erstreckt sich auch auf erbrachte Erste-Hilfe-Leistungen. 
  • Schritt 3: Besuch des Arbeitnehmers beim Durchgangsarzt 
    • Wenn ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz verunglückt, jedoch nicht ins Krankenhaus muss, sollte er dennoch einen Durchgangsarzt aufsuchen. Das Unternehmen hat in diesem Zusammenhang Informationspflichten. 
  • Schritt 4: Meldung des Unfalls an die zuständigen Stellen 
    • Jeder Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall melden, sobald die Arbeitsunfähigkeit des Verletzten länger als drei Tage dauert. Bei Unfällen ohne Todesfolge ist der Unfallversicherungsträger zu informieren. 

Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls 

Die Anerkennung als Arbeitsunfall obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine versicherte Tätigkeit muss vorliegen, es muss zu einem Gesundheitsschaden oder Tod kommen, und das Ereignis muss von außen auf den Körper einwirken. 

Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall gilt für die ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung wie bei einer normalen Erkrankung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Verletztengeld, das vom Unfallversicherungsträger in Höhe von 80 Prozent des Regelentgelts gezahlt wird. 

Verletztengeldberechnung bei einem Arbeitsunfall 

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts und basiert auf dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das in den letzten vier Wochen vor dem Arbeitsunfall gezahlt wurde. Dabei darf das Verletztengeld das tägliche Nettoentgelt eines Arbeitnehmers nicht überschreiten. 

Schmerzensgeldanspruch bei einem Arbeitsunfall 

In der Regel haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Arbeitgeber kann nur in bestimmten Fällen zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden, insbesondere wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat. 

Folgen eines Arbeitsunfalls für das Unternehmen 

Arbeitsunfälle haben weitreichende Folgen. Sie verursachen nicht nur einen erheblichen administrativen Aufwand für die Personalabteilung, sondern können auch zu organisatorischen Herausforderungen führen, insbesondere wenn die betroffenen Arbeitnehmer langfristig arbeitsunfähig sind.