Zeitzuschläge

Definition: Zeitzuschläge

Zeitzuschläge sind zusätzliche Vergütungen für Arbeit, die zu besonderen Arbeitszeiten geleistet wird und über das normale Arbeitsentgelt hinausgeht. Diese Zuschläge sollen die zusätzlichen Belastungen der Mitarbeiter zu diesen Zeiten ausgleichen. Die Berechnung der Zeitzuschläge erfolgt durch Multiplikation des regulären Stundensatzes mit einem bestimmten Faktor.

Typische Fälle, in denen Zeitzuschläge anfallen, sind:

  • Nachtarbeit
  • Sonntagsarbeit
  • Samstagsarbeit
  • Feiertagsarbeit
  • Mehrarbeit

BAG 2018: Teilzeitbeschäftigte und Zeitzuschläge

Im Jahr 2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine wichtige Entscheidung für Teilzeitbeschäftigte getroffen. Vorher wurde Teilzeitbeschäftigten ein Mehrarbeitszuschlag erst gezahlt, wenn sie die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten hatten. Das Gericht entschied, dass dies gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz verstößt. Nun steht Teilzeitbeschäftigten ein Mehrarbeitszuschlag bereits dann zu, wenn sie ihre vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

Gesetzlicher und vertraglicher Rahmen

Zeitzuschläge werden entweder durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. Gesetzliche Zeitzuschläge gibt es grundsätzlich nur für Nachtarbeit. Laut § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz haben Beschäftigte für Nachtarbeit Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag. Die Höhe dieser Zuschläge wird durch die Rechtsprechung festgelegt. Zusätzlich sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder Personalrats zu beachten.

Berechnung von Zeitzuschlägen

Die Berechnung von Zeitzuschlägen kann komplex sein, besonders wenn mehrere Zuschläge gleichzeitig anfallen. Ein Beispiel wäre Mehrarbeit am Ostersonntag, bei der Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeitszuschläge relevant sind.

In solchen Fällen können auch Günstigerprüfungen hinzukommen, bei denen nur der günstigste Zuschlag für den Beschäftigten gewährt wird. Dies vereinfacht die Berechnung nicht unbedingt, da verschiedene Zuschlagskombinationen zu berücksichtigen sind.

Zuschläge: Öffentlicher Dienst und Beamte

Im öffentlichen Dienst basiert die zusätzliche Vergütung auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) auf Bundes- und Kommunalebene. Ähnliche Regelungen gibt es für den Tarifvertrag der Länder (TV-L). Gemäß § 8 TVÖD betragen die Zeitzuschläge:

  • Überstunden:
    • Beschäftigte der EG 1 bis 9: 30%
    • Beschäftigte der EG 10 bis 15: 15%
  • Nachtarbeit (21 – 6 Uhr): 20%
  • Samstagsarbeit (13 – 21 Uhr, sofern nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit): 20%
  • Sonntagsarbeit (0 – 24 Uhr): 25%
  • Arbeit am 24.12. und 31.12. (6 – 24 Uhr): 35%
  • Feiertagsarbeit ohne Zeitausgleich: 135%
  • Feiertagsarbeit mit Zeitausgleich: 35%

Berechnung der Zeitzuschläge gemäß TVÖD

Die Berechnung erfolgt wie folgt:

  • Beispiel für eine Arbeitsstunde in der Nachtzeit:
    • Stundenlohn: 20 EUR
    • Nachtzuschlag: 20% von 20 EUR = 4 EUR
    • Gesamtvergütung für die Nachtstunde: 20 EUR + 4 EUR = 24 EUR

Mit diesem tariflichen Nachtzuschlag sind die Anforderungen an gesetzliche Zeitzuschläge erfüllt.

Unterschiedliche Zeitzuschläge je nach Bundesland

Für Landesbeamte variieren die Zeitzuschläge je nach Bundesland. Diese sind in der Regel in Verordnungen festgelegt, die Zulagen für Erschwernisse, Mehrarbeit und Dienst zu ungünstigen Zeiten regeln.