Zeitarbeit

Definition: Zeitarbeit

Unter Zeitarbeit versteht man die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) durch den Arbeitgeber (auch Verleiher genannt) an Dritte (Entleiher). Die Arbeitnehmer leisten Zeitarbeit für einen begrenzten Zeitraum und erhalten dafür ein Entgelt. Der Verleiher fungiert hier als Arbeitgeber inklusive der damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Zeitarbeit ist auch bekannt als:

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Temporärarbeit
  • Mitarbeiterüberlassung
  • Personalleasing

In der Regel besteht ein Arbeitsverhältnis aus zwei Seiten, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, dieser beinhaltet in der Regel die Leistung, die der Arbeitnehmer erbringen muss, und das Entgelt, das ihm der Arbeitgeber dafür zahlt. Die Idee der Zeitarbeit entstand etwa in der Mitte des 20. Jahrhunderts in den USA. Die Zeitarbeit sieht vor, dass sich drei Parteien am Arbeitsverhältnis beteiligen und so flexiblere Lösungen für Unternehmen möglich werden. Dieses System der Arbeitnehmerüberlassung erlangte schnell Popularität und verbreitete sich auch in Europa. Bei diesem vergleichsweise neuen Arbeitsmodell sind Verleiher, Leiharbeiter und Entleiher am Arbeitsverhältnis beteiligt. Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Kunde der Zeitarbeitsfirma, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet in der Regel der Tarifvertrag.

Zeitarbeit in der Praxis

Für viele Unternehmen stellt sich Zeitarbeit in der Praxis als wahres Erfolgsmodell heraus. Die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma bringt im Vergleich zu herkömmlichen Neueinstellungen oftmals zahlreiche Vorteile in den Bereichen Personalkosten und Personalplanung mit sich.

Die Arbeitnehmerüberlassung basiert auf dem Dreiecksverhältnis von:

  • Arbeitnehmer
  • Zeitarbeitsfirma
  • Kunden der Zeitarbeitsfirma

Unternehmen, die sich für Leiharbeiter entscheiden, profitieren unter anderem durch:

Mehr Flexibilität

  • In vielen Wirtschaftszweigen unterliegt die Arbeitsnachfrage saisonalen Schwankungen. Unternehmen, die sich nicht durch saisonale Beschäftigungsmuster binden möchten, können auf die Dienstleistungen einer Zeitarbeitsfirma zurückgreifen, um ihre Mitarbeiterkapazitäten flexibel zu erhöhen. Auch bei plötzlichem Mitarbeiterausfall aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft kann schnell für Ersatz gesorgt werden.

Geringerer zeitlicher Aufwand

  • Durch die Kooperation mit einer Zeitarbeitsfirma können Unternehmen oft langwierige Einstellungsprozesse vermeiden.

Transparente Kosten

  • Der Entleiher ist verpflichtet, ein vertraglich vereinbartes Entgelt zu zahlen, muss jedoch nicht für etwaige Ausfallzeiten des Leiharbeiters aufkommen.

Vereinfachte Personaleinstellung

  • Durch das Zeitarbeitsmodell können Unternehmen von der Fachkenntnis und den Erfahrungen externer Mitarbeiter profitieren. Darüber hinaus besteht oft die Möglichkeit, Leiharbeiter langfristig zu übernehmen. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet eine gute Gelegenheit, potenzielle Teammitglieder zu testen und deren Eignung für das Unternehmen zu bewerten.

Was ist zu beachten?

Wenn Unternehmen sich für die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma entscheiden, sollten sie darauf achten, dass diese eine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit besitzt. Rechte und Pflichten sowie einsatzbedingte Übernachtungs- und Fahrtkosten müssen klar geregelt sein. Es sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen, der alle wesentlichen Regelungen enthält. Für Leiharbeiter ist es wichtig sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.