Urlaubsantrag
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Definition: Urlaubsantrag
Ein Urlaubsantrag ist gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Deutschland die formelle Bitte eines Arbeitnehmers an seinen Vorgesetzten um Genehmigung von bezahltem Erholungsurlaub. Die Dauer des Urlaubsanspruchs variiert je nach Branche, Unternehmen und Arbeitszeit (z.B. Fünf-Tage-Woche oder Sechs-Tage-Woche).
Die Beantragung des Urlaubs kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Viele Arbeitgeber stellen spezielle Formulare für die Urlaubsanträge bereit, um den Prozess der Beantragung zu vereinfachen und zu standardisieren.
Um den Urlaubsantrag und die Urlaubsgenehmigung im Unternehmen zu regeln, haben Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten:
- Urlaubsplanung verlangen: Arbeitgeber können von ihren Angestellten eine Urlaubsplanung für das kommende Jahr verlangen. Dies dient dazu, den gesetzlichen Urlaubsanspruch frühzeitig zu organisieren und die Personal- sowie Kapazitätsplanung rechtzeitig anzugehen.
- Genehmigung durch den Arbeitgeber: Nur der Arbeitgeber selbst, der direkte Vorgesetzte oder die Personalverwaltung können den Urlaubsantrag unterschreiben und damit genehmigen. Bei mündlichen Vereinbarungen wird oft empfohlen, diese schriftlich zu bestätigen, um Klarheit zu schaffen.
- Zeitrahmen für die Genehmigung: Urlaubsanträge müssen zeitnah beantwortet werden. Bei mündlichen Anträgen erfolgt die Entscheidung üblicherweise innerhalb einer Woche, während schriftliche Anträge etwa zehn Tage Bearbeitungszeit haben.
- Verweigerung des Urlaubs: Ein beantragter Urlaub darf nur aus bestimmten Gründen abgelehnt werden:
- Dringende betriebliche Gründe, wie z.B. viele Krankheitsfälle oder Hochsaison in der Saisonarbeit.
- Vorrangige Behandlung anderer Mitarbeiter aus sozialen Gründen, z.B. Eltern während der Schulferien oder ältere Arbeitnehmer.
Diese Maßnahmen gewährleisten eine geregelte Urlaubsplanung im Unternehmen und berücksichtigen gleichzeitig die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Erfordernisse.
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Um die Fristen für die Genehmigung von Urlaubsanträgen zu regeln, gibt es Unterschiede zwischen mündlichen und schriftlichen Anträgen. Bei mündlichen Anträgen, insbesondere wenn es nur um wenige Tage geht, müssen Arbeitgeber diese sofort annehmen oder ablehnen. Alternativ können sie ein Datum nennen, bis wann die Entscheidung über den Urlaubsantrag mitgeteilt wird und den Mitarbeiter bitten, einen schriftlichen Antrag einzureichen.
Für schriftliche Anträge gibt es keine festgelegte gesetzliche Frist, innerhalb derer sie genehmigt oder abgelehnt werden müssen. Üblicherweise beträgt diese Bearbeitungszeit jedoch zwischen sieben und zehn Tagen. In Ausnahmefällen, wie einer hohen Anzahl an gleichzeitig eingehenden Anträgen, können Arbeitgeber auch mehr Zeit für die Entscheidung benötigen.
Genehmigter Urlaub darf grundsätzlich nicht zurückgezogen werden, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor. Solche Gründe könnten beispielsweise sein, dass eine ganze Abteilung aufgrund von Krankheitsfällen ausfällt und dies die Betriebsabläufe stark beeinträchtigen würde.