Tarifvertrag
Definition: Tarifvertrag
Tarifverträge sind Vereinbarungen, die ausschließlich zwischen zwei Vertragsparteien ausgehandelt werden und besonderen Schutz durch das Grundgesetz genießen. Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes können sie weder durch die Regierung, Verwaltungen, den Gesetzgeber noch die Rechtsprechung beeinflusst werden. Jegliche staatliche Einmischung in die Tarifautonomie ist daher unzulässig und kann von den Vertragsparteien ignoriert werden. Die rechtlich zulässigen Parteien sind:
- Gewerkschaften
- Arbeitgeberverbände
- einzelne Arbeitgeber
Der Zweck von Tarifverträgen besteht darin, die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einheitlich zu regeln. Sie definieren verbindliche Vorschriften, denen alle betroffenen Arbeitgeber Folge leisten müssen. Für Arbeitnehmer haben Tarifverträge primär eine Schutzfunktion, indem sie eine angemessene Vergütung sichern und grundlegende Arbeitsbedingungen gewährleisten sollen.
Gemäß dem Tarifvertragsgesetz (TVG) müssen Tarifverträge schriftlich abgefasst werden. Das Gesetz regelt auch den zulässigen Inhalt von Tarifverträgen. Gemäß § 1 Absatz 1 TVG können sie sämtliche Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regeln, Rechtsnormen für den Inhalt, die Beendigung und den Abschluss von Arbeitsverhältnissen festlegen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen neu ordnen.
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Tarifvertrag in der Praxis
In vielen Wirtschaftszweigen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bereits Tarifverträge in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart. Bekannte Beispiele hierfür sind der Tarifvertrag Zeitarbeit und der Tarifvertrag IG Metall, die regelmäßig aktualisiert werden.
Besonders verbreitet ist der Manteltarifvertrag, der ebenfalls zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt wird und für beide Seiten verbindlich ist. Im Gegensatz zu spezifischen Branchentarifverträgen legt der Manteltarifvertrag jedoch keine konkreten Gehälter fest oder regelt die Eingruppierung in Lohn- oder Gehaltsgruppen. Stattdessen enthält er allgemeine Regelungen, die langfristig für einen breiten Personenkreis gelten sollen.
Ein Branchentarifvertrag umfasst typischerweise Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Mindestlohn, Ausbildungsvergütung, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsbedingungen und Einstellungsverfahren. Gemäß aktueller Gerichtsurteile können Branchentarifverträge auch Altersgrenzen festlegen, ohne gegen das Verbot der Altersdiskriminierung zu verstoßen, wie es im Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt ist.
Nicht alle Unternehmen sind jedoch verpflichtet, sich an die Regelungen eines Tarifvertrags zu halten. Grundsätzlich sind nur Arbeitgeber an die Vorschriften eines Tarifvertrags gebunden, die diesen selbst abgeschlossen haben oder Mitglied eines tarifgebundenen Arbeitgeberverbands sind. Einige Verbände bieten jedoch auch Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an, wobei der entsprechende Branchentarifvertrag für alle Arbeitnehmer gilt, die Mitglied der beteiligten Gewerkschaft sind.