Steuerklasse

Die Lohnsteuerklasse, oft kurz als Steuerklasse bezeichnet, regelt die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer, die von einem Arbeitnehmer abgezogen wird. Sie wird auf Basis der individuellen Lebenssituation des Arbeitnehmers festgelegt und ist in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) verzeichnet. Die Steuerklasse ist ein wichtiges Steuermerkmal für jeden Arbeitnehmer.

Der Wechsel der Steuerklasse ist einmal pro Jahr möglich und kann in bestimmten Situationen erforderlich sein, wobei der Antrag persönlich beim zuständigen Finanzamt gestellt werden muss. Die deutschen Steuerklassen umfassen:

  • Steuerklasse 1: Alleinstehende und getrennt lebende Personen
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: Verheiratete, verwitwete Personen mit höherem Verdienst
  • Steuerklasse 4: Verheiratete mit gleichem Verdienst
  • Steuerklasse 5: Verheiratete, Kombination mit Steuerklasse 3 (für den geringer verdienenden Partner)
  • Steuerklasse 6: Zweite Beschäftigung, Nebenjob