Seit 2019 wurden die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen zwei Mal überprüft, coronabedingt ausgesetzt und auf zwölf Krankenhausbereiche ausgeweitet. Diese neuen Pflegepersonalvorgaben sind seit dem 1. Januar 2022 verbindlich umzusetzen.
PpUGV – was ist das eigentlich?
Die PpUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) regelt seit Oktober 2019 in Krankenhäusern die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen. Mehr erfahren
Wie wird die Einhaltung der PpUGV überprüft?
Seit dem 1. Januar 2019 sind die Krankenhäuser verpflichtet, laufend Schicht- und Zeit-Daten zu erheben. Diese Daten senden sie einmal im Quartal an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEk). 2021 gab es einige neue Regelungen. Mehr erfahren

So unterstützt Planerio Krankenhäuser dabei, die Anforderungen der PpUGV zu erfüllen:
- Die Software zeigt den Verantwortlichen in Echtzeit die Ist- und Soll-Stunden sowie Untergrenzen für alle vorab definierten Schichten, Arbeitsplätze und Standorte an. So haben die Verantwortlichen jederzeit einen genauen Überblick, welche Pflegekräfte mit welchen Qualifikationen in welcher Schicht oder Arbeitsplatz arbeiten.
- Dank der Auswertungstools sind die quartalsweisen Reportings der Mitarbeiter-Durchschnittszahlen außerdem ohne großen Aufwand erstellt und an die InEK übermittelt.
- Als Teil der doctari group kann Planerio nicht nur rechtzeitig Lücken in der Dienstplanung erkennen, sondern sie auch mit qualifiziertem medizinischem Personal füllen – dauerhaft oder übergangsweise.