Die neuen Regeln ab 2022 – so setzen Sie die PpUGV mit Planerio um

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung spaltet die Gemüter. Während sie seit Ende 2019 für eine bessere und sichere Behandlung von Patienten sorgen soll, beäugen sie manche bislang kritisch. Unter dem Titel „Pflegepersonaluntergrenzen: Gut gemeint, bislang schlecht gemacht“ äußerte beispielweise der Berufsverband deutscher Pflegeberufe Ende Mai 2020 in einem Artikel Zweifel an der Umsetzbarkeit der Verordnung.

Die Herausforderung jedoch ist weit größer als die Erfüllung quantitativer Untergrenzen: Eine effiziente Personaleinsatzplanung, die Zufriedenheit der Mitarbeiter und ausreichende Zeit für die Patienten sind wichtige Rahmenbedingungen, die ebenso wie die PpUG zu einer besseren Personalausstattung und einem höheren Behandlungsstandard in Krankenhäusern beitragen. Denn Untergrenzen können nicht eingehalten werden, wenn grundsätzlich das Pflegepersonal fehlt. Deshalb hat es sich Planerio zur Aufgabe gemacht, Krankenhäuser nicht nur bei der regelkonformen Einhaltung der PpUGV zu unterstützen, sondern die grundlegenden Rahmenbedingungen für das Pflegepersonal im Krankenhausalltag nachhaltig zu verbessern.

Seit 2019 wurden die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen zwei Mal überprüft, coronabedingt ausgesetzt und auf zwölf Krankenhausbereiche ausgeweitet.
Diese neuen Pflegepersonalvorgaben sind seit dem 1. Januar 2022 verbindlich umzusetzen.

PpUGV – was ist das eigentlich?

Die PpUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) regelt seit Oktober 2019 in Krankenhäusern die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen. Seit Januar 2022 sind dies:

  • Allgemeine Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie
  • Geriatrie
  • Herzchirurgie
  • Innere Medizin und Kardiologie
  • Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin
  • Neurologie
  • Neurologische Frührehabilitation
  • Neurologische Schlaganfalleinheit
  • allgemeine Pädiatrie
  • spezielle Pädiatrie
  • neonatologische Pädiatrie
  • Gynäkologie und Geburtshilfe

Die Verordnung regelt die Anzahl der Pflegekräfte im Verhältnis zur Patientenanzahl und soll auf diese Weise sicherstellen, dass in besonders pflegeintensiven Bereichen genug qualifiziertes Personal für eine adäquate Patientenversorgung zur Verfügung steht (siehe Abbildung 1).

In diesem Zusammenhang legt sie außerdem das Verhältnis der Anzahl von Pflegefachkräften zu Pflegehilfskräften fest und unterscheidet dabei zwischen Tag- und Nachtschichten (siehe Abbildung 2).

Wie wird die Einhaltung der PpUG überprüft?

Seit dem 1. Januar 2019 sind die Krankenhäuser verpflichtet,

  • für jeden Kalendermonat
  • die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung und
  • die durchschnittliche Patientenbelegung
  • je Station und
  • je Schicht
  • für jeden pflegesensitiven Bereich
  • an jedem Standort des Krankenhauses

zu ermitteln. Diese Daten senden sie einmal im Quartal an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEk).

Neu seit 2021 ist, dass die durchschnittliche Patientenbelegung als Zwei-Punkt-Messung (um 12:00 und um 24:00 Uhr) erfolgt. So soll sichergestellt werden, dass Patient:innen mit kurzer stationärer Verweildauer ebenfalls bei der Ermittlung der Patientenbelegung berücksichtigt werden.

Darüber hinaus müssen die Krankenhäuser einmal je Quartal die Anzahl der Schichten mitteilen, in denen die Untergrenzen nicht eingehalten wurden. Einzige Ausnahmen für eine legitime Unterschreitung bilden kurzfristige, krankheitsbedingte Personalausfälle, die über das übliche Maß hinausgehen sowie überdurchschnittlich starke Erhöhungen der Patientenzahlen.

In allen anderen Fällen werden Krankenhäuser, die sich nicht an die Meldevorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, mit Vergütungsabschlägen sanktioniert.

Geht es um weit mehr als quantitative Untergrenzen?

Der gut gemeinte Zweck der PpUGV liegt auf der Hand: „Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich“, heißt es von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Ursache, so sagen einige Stimmen aus dem Gesundheitswesen, sei dadurch jedoch nicht gelöst: „Allein aus einer Personaluntergrenze lässt sich das Ziel ,Sicherung‘ des Patientenschutzes nicht erreichen“, schrieb dazu die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bereits Ende 2018 in einem offenen Brief an das Bundesministerium für Gesundheit. „Dazu bedarf es unter anderem vor allem ständiger Weiterqualifikation, hoher Hygienestandards, einer besonders patientenorientierten Pflege, hervorragend strukturierter Organisationsabläufe und verantwortungsvoller Akteure in unseren Kliniken. Dies gilt es weiter zu fördern und es bedarf dafür stimmiger Rahmenbedingungen.“

Wie können Krankenhäuser eine sichere Behandlung ihrer Patienten gewährleisten?

Planerio unterstützt Krankenhäuser dabei, die Anforderungen der PpUGV zu erfüllen: Die Software zeigt den Verantwortlichen in Echtzeit die Ist- und Soll-Stunden sowie Untergrenzen für alle vorab definierten Schichten, Arbeitsplätze und Standorte an. So haben die Verantwortlichen jederzeit einen genauen Überblick, welche Pflegekräfte mit welchen Qualifikationen in welcher Schicht oder Arbeitsplatz arbeiten. Dank der Auswertungstools sind die quartalsweisen Reportings der Mitarbeiter-Durchschnittszahlen außerdem ohne großen Aufwand erstellt und an die InEK übermittelt.

„Doch Planerio hilft Dienstplanern nicht nur dabei, sture Untergrenzen einzuhalten“, betont Markus Hinz, Geschäftsführer der Planerio GmbH. „Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, mit unserer Lösung die Rahmenbedingungen in der Gesundheitsbranche und speziell in der Pflege zu verbessern.“

Ob Standardwerte wie Schichtzeiten und Arbeitsplätze, Regelungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder die individuellen Qualifikationen und Arbeitswünsche der Mitarbeiter: Planerios intelligenter Algorithmus erstellt auf Basis komplexester Planungsvariablen automatisch den optimalen Dienstplan – fair und transparent.

Dank der Smartphone-App haben Mitarbeiter nicht nur jederzeit Zugriff auf den aktuellen Plan, sondern durch Funktionen wie der integrierten Tauschbörse oder Freiwünsche auch tatsächliches Mitspracherecht bei der Erstellung – eine wichtige Voraussetzung für eine gesunde Work-Life-Balance. „Dienstplanung ist für uns immer auch Mitarbeiter-Zufriedenheits-Planung“, so Hinz. „Das zeigt sich bei unseren Kunden nicht zuletzt anhand sinkender Mitarbeiterfluktuationen und niedriger Krankheitsraten, was natürlich wiederum nachhaltigen Einfluss auf die durchschnittliche Personalausstattung hat.“

Zusätzlich sind dank Kernfunktionen wie dem Ausfall- und Abwesenheitsmanagement auch reibungslose Organisationsabläufe kein Problem: Auf Basis der hinterlegten Qualifikationen und Präferenzen schlägt Planerio auch bei kurzfristigen Personalausfällen automatisch den bestmöglichen und verfügbaren Ersatz vor.

Planerio unterstützt Krankenhäuser also nicht nur dabei, die Anforderungen der PpUGV zu erfüllen, sondern auch ein effizientes Personalmanagement einzuführen. „Nur so können Krankenhäuser die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einplanen, den Wünschen der Mitarbeiter gerecht werden und somit mehr Zeit für das Wesentliche schaffen: Eine gute und sichere Versorgung ihrer Patienten“, so Hinz. „Und genau darauf kommt es schließlich an.“

Sie möchten mehr zu konkreten Funktionen und die Umsetzung der PpUGV-Anforderungen in Planerio erfahren? Oder auch zur Psychiatrie Personalverordnung PPP-RL? Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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