PPR 2.0 – Die neue Pflegepersonalregelung seit 1. Juli 2024
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Nach dem Erstentwurf der PPR 2.0 von 2022 wurden noch einige Änderungen und Ergänzungswünsche des zuständigen Gesundheitsausschusses in den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums eingearbeitet. Ende April folgte das Go des Bundestages, die neue Regelung tritt nun endgültig am 01.Juli 2024 in Kraft.
Mit der (teilweisen) Ablösung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung wird zahlreichen Kritikpunkten Rechnung getragen: Die Bedarfsermittlung soll wieder mehr am Patienten orientiert sein, dem Krankenhausmanagement höhere Autonomie bei der Allokation des Pflegepersonals gewährt werden, der Bürokratieaufwand gesenkt und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert werden.
PPR 2.0 ist ein Soll- / Ist-Abgleich des Personal- bzw. Pflegebedarfs und des tatsächlich eingesetzten Pflegepersonals. Dabei erhebt das Krankenhaus den Bedarf an Pflegepersonal auf täglicher Basis (Soll-Personalbesetzung) und vergleicht diesen mit den tatsächlich arbeitenden Pflegekräften (Ist-Personalbesetzung).
PPR 2.0 ist die Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung PPR aus den 90er Jahren. Erarbeitet wurde sie von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Verdi und dem deutschen Pflegerat.
PPR 2.0 gilt für Krankenhäuser mit bettenführenden Normalstationen der somatischen Versorgung für Erwachsene sowie Krankenhäuser mit bettenführenden Normal- und Intensivstationen der somatischen Versorgung für Kinder.
Derzeit wird geprüft, den Geltungsbereich der Verordnung auch auf Erwachsenen-Intensivstationen auszuweiten um eine vollständige Erfassung des Pflegepersonalbedarfs zu gewährleisten.
Die Krankenhäuser sind verpflichtet bis zum 31.August 2024 eine Initialmeldung abzugeben, d.h. InEK mitzuteilen, welche Fachabteilungen und welche dazugehörigen Stationen im Geltungsbereich dieser Verordnung vorhanden sind.
Zunächst bleibt PPR 2.0 bei Nichterfüllen des Solls sanktionsfrei, damit sich die Krankhäuser schrittweise der Soll-Personalbesetzung nähern und erforderliches Personal rekrutieren können. In Zukunft können bei Unterschreiten des festgelegten Erfüllungsgrades jedoch Sanktionen festgelegt werden.
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