Pausenregelungen

Definition: Pausenregelung

Pausen sind definierte Zeitabschnitte, die dazu dienen, die Arbeit zu unterbrechen und Erholung zu ermöglichen. Das Arbeitszeitgesetz legt fest, welche Pausen Arbeitnehmern gesetzlich zustehen und regelt ihre Dauer. Innerhalb des Arbeitsrechts bleibt jedoch der konkrete Zeitpunkt und die Gestaltung der Pausen dem Ermessen des Arbeitgebers überlassen. Die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gewährleisten, dass Arbeitnehmer die erforderlichen Ruhepausen erhalten, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Wann muss Pause gemacht werden?

Die gesetzlichen Vorgaben für Pausen richten sich nach der Arbeitszeitdauer:

  • Bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden bis neun Stunden ist eine gesetzliche Pause von 30 Minuten vorgeschrieben.
  • Liegt die Arbeitszeit über 9 Stunden, sind gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 45 Minuten Ruhezeit vorgesehen.
  • Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Alternativ ist auch eine Aufteilung in einen 15-minütigen und einen 30-minütigen Abschnitt möglich.
  • Kein Arbeitnehmer darf mehr als sechs Stunden am Stück ohne Ruhepause arbeiten.
  • Die Festlegung der Pausenzeit obliegt in der Regel dem Arbeitnehmer selbst, und der Arbeitgeber sollte keinen Einfluss darauf nehmen.
  • Der Zeitpunkt der Pausen kann zwar vom Arbeitgeber vorgegeben werden, muss jedoch sinnvoll und angemessen sein.
  • Es ist zu beachten, dass es branchenspezifische Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenregelungen geben kann, beispielsweise durch Tarifverträge. Diese können individuelle Pausenregelungen ermöglichen, die den Arbeitnehmern Vorteile bieten.
  • Besonders bei Minijobs und geringfügig Beschäftigten besteht eine Aufzeichnungspflicht bezüglich der Pausenzeiten. Hier bieten sich mobile Zeiterfassungssysteme wie Apps an.

Praxisanwendung: Pausenregelung

Die Einhaltung regelmäßiger Pausen ist entscheidend für die Gesundheit am Arbeitsplatz, weshalb klare gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit und Pausenzeit existieren. Obwohl das Arbeitszeitgesetz die Ruhezeiten für Angestellte festlegt, führt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Besonders herausfordernd ist die Einhaltung von Ruhepausen in Berufen wie dem Rettungsdienst oder in Krankenhäusern. Doch auch in anderen Branchen verzichten viele Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen oft auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen.

Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber dürfen die gesetzlichen Pausen eigenmächtig streichen, um beispielsweise früher Feierabend zu machen. Vielmehr ist der Arbeitgeber verpflichtet sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Ruhezeiten müssen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber respektiert werden.
  • Eine Mittagspause von 30 Minuten fördert die Erholung und die Gesundheit der Arbeitnehmer und kann auch die Effektivität steigern.
  • Viele Unternehmen bieten längere Mittagspausen von 60 Minuten an.
  • In (Fach-)Foren zum Thema Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz finden sich zahlreiche Informationen und Diskussionen.
  • In Bezug auf Teilzeitbeschäftigte herrscht oft Unklarheit darüber, ob sie Pausen einhalten müssen. Laut Gesetz sind Pausen erst ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden und 1 Minute erforderlich, daher müssen Teilzeitkräfte keine Pausen machen, es sei denn, es ist notwendig.

Pausenregelungen für Raucher

In Deutschland gilt grundsätzlich: Der Arbeitsplatz ist rauchfrei. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Raucher immer eine Pause einlegen dürfen, um zu rauchen. Der Hauptzweck der Pausenregelungen ist vielmehr der Schutz der Gesundheit und die Entlastung der Mitarbeiter. Zudem sind diese Rauchpausen in der Regel nicht vergütet.

Die Entscheidung darüber, ob und wie Rauchpausen geregelt werden, obliegt dem Arbeitgeber. Wenn das Rauchen nicht während der regulären Pausenzeiten erlaubt ist, muss der rauchende Mitarbeiter die Arbeit unterbrechen und später außerhalb der Arbeitszeit rauchen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Führung von Stundenzetteln die Pausenzeiten ordnungsgemäß eingetragen werden müssen.