Mantelvertrag

Definition Mantelvertrag

Ein Mantelvertrag, auch bekannt als Manteltarifvertrag oder Rahmentarifvertrag, stellt eine spezielle Art des Tarifvertrags dar. Dieser wird zwischen einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden einerseits und Arbeitnehmer-Gewerkschaften andererseits abgeschlossen. Der Mantelvertrag legt konkrete Arbeitsbedingungen zwischen den Tarifpartnern fest und bildet sozusagen einen umfassenden Rahmen für spezifischere Tarifverträge.

Das Tarifvertragsgesetz gibt den Rahmen für sämtliche Manteltarifverträge vor, dem Gewerkschaften, Arbeitgeber und Arbeitnehmervereinigungen folgen müssen. Zudem gilt das Prinzip der Tarifautonomie, welches im Grundgesetz verankert ist (Art. 9 Abs. 3 GG). Dies bedeutet, dass die Verträge unabhängig von staatlicher Einflussnahme gestaltet werden können, um die Vertragsparteien vor staatlichen Eingriffen zu schützen.

Mantelvertrag: Handhabung in der Praxis

In der Praxis haben Mantelverträge im Gegensatz zu Lohn- und Gehaltstarifverträgen oft eine lange Gültigkeitsdauer, häufig ohne zeitliche Begrenzung, bis sie gekündigt werden. Sie regeln Arbeitsbedingungen, die langfristig bestehen sollen. Dabei können verschiedene Aspekte abgedeckt sein, wie beispielsweise:

  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsansprüche
  • Einstellungs- und Kündigungsbedingungen sowie -fristen
  • Regelungen zu Krankheit
  • Lohnzuschläge für Mehr-, Schicht- oder Nachtarbeit sowie Überstundenregelungen
  • Qualifizierungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer
  • Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Alterssicherung seitens des Arbeitgebers

Die Geltung eines Mantelvertrags ist nicht automatisch gegeben, sondern hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Beispielsweise gilt der Rahmentarifvertrag automatisch für alle Arbeitskräfte, wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tarifgebunden sind. Alternativ kann eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag auf die Gültigkeit eines Mantelvertrags hinweisen. Zudem gibt es allgemeinverbindliche Manteltarifverträge, die für bestimmte Branchen oder geografische Bereiche gelten und vom Bundesarbeitsministerium als verbindlich erklärt wurden. In diesem Fall müssen sich alle Arbeitgeber an den Vertrag halten.

Wenn ein Unternehmen durch einen Manteltarifvertrag gebunden ist, hat dieser Vorrang vor dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Tarifvertrag zu beachten, da es sich hierbei um ein höherwertiges Recht im Vergleich zum Arbeitsvertrag handelt. Der Arbeitsvertrag stellt eine spezifischere individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Wenn einzelne Regelungen im Arbeitsvertrag gegen den geltenden Tarifvertrag verstoßen, wird dadurch nicht der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam. Stattdessen gelten die Regelungen des höherwertigen Tarifvertrags unmittelbar, und zwar nur für die betroffenen Regelungen im Arbeitsvertrag.

Es ist wichtig zu beachten, dass wenn der Arbeitsvertrag Regelungen enthält, die vom Tarifvertrag abweichen, jedoch nicht gegen diesen verstoßen und im Interesse des Arbeitnehmers sind, diese arbeitsvertraglichen Regelungen Vorrang vor dem Mantelvertrag haben (gemäß § 4 Abs. 3 TVG).