Lohnfortzahlung

Definition Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzliche Verpflichtung, die Arbeitgeber dazu zwingt, ihren Mitarbeitern im Falle von Krankheit für maximal sechs Wochen 100% ihres Lohns oder Gehalts weiterzuzahlen. Diese Regelung, festgelegt im Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Absatz 1, soll sicherstellen, dass die finanzielle Grundlage der Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase erhalten bleibt.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, sei es Teilzeit, Minijob, Werkstudent oder Saisonarbeit. Damit eine Lohnfortzahlung gewährt wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Das Arbeitsverhältnis muss länger als vier Wochen bestehen.
  • Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein.
  • Die Erkrankung muss sich zeitlich mit der regulären Arbeitszeit überschneiden.
  • Die Erkrankung darf nicht selbst verschuldet sein.

Falls eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Beispielsweise hat ein Arbeitnehmer, der weniger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist, noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Arbeitsunfähigkeit muss zudem dazu führen, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht ausführen kann oder dass die Arbeit seinen Zustand verschlimmern würde. Es muss außerdem eine zeitliche Überschneidung mit der regulären Arbeitszeit geben. Eine Arbeitsunfähigkeit gilt nicht als selbst verschuldet, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Absicht haben zur Arbeitsunfähigkeit geführt. Einige Situationen, wie Schwangerschaftsabbruch oder die Entnahme eines Spenderorgans, sind jedoch ausgenommen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Um seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu wahren, hat der Arbeitnehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. Er muss seiner Melde- und Nachweispflicht nachkommen, indem er seinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung unverzüglich über sein Nichterscheinen informiert. Diese Mitteilung kann beispielsweise telefonisch oder per E-Mail erfolgen und sollte so früh wie möglich erfolgen, sobald klar ist, dass der Arbeitnehmer an einem bestimmten Tag nicht arbeiten kann.

Ab dem dritten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer zudem verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt als Nachweis vorzulegen. In einigen Fällen kann diese Verpflichtung bereits ab dem ersten oder zweiten Tag gelten, je nach Festlegung im Arbeitsvertrag.

Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, da der Arbeitnehmer sonst seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren kann. In diesem Fall würde er im Krankheitsfall kein Gehalt erhalten. Daher ist es wichtig, dass die Modalitäten für die Meldung und den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit klar zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt sind.