Grundfreibetrag

Definition: Grundfreibetrag

Der Begriff “Grundfreibetrag” findet in verschiedenen Kontexten Anwendung, beispielsweise im Zusammenhang mit der Vermögensabgabe und beim ALG II. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Definition auf den steuerlichen Grundfreibetrag im Bereich der Einkommenssteuer.

Der steuerliche Freibetrag bezeichnet den Betrag, der einer steuerpflichtigen Person im Jahr nach Abzug der Steuern verbleiben muss, um alle notwendigen Lebenshaltungskosten decken zu können. Umgangssprachlich wird dieser Jahresbetrag auch als Existenzminimum bezeichnet. Das Ziel des steuerlichen Freibetrags besteht darin, eine menschenwürdige Existenz, insbesondere für Kinder, zu sichern, während gleichzeitig Preiserhöhungen und Inflation ausgeglichen werden.

Der steuerliche Grundfreibetrag steht grundsätzlich allen Personen zu, die der Steuerpflicht unterliegen, darunter Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende und Rentner. Die Anwendung dieses Freibetrags ist im § 32a und § 52 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt, während Höhe und Berechnung des Freibetrags auf dem deutschen Sozialrecht (SGB XII) basieren.

Die Einführung des steuerlichen Grundfreibetrags zur Sicherung des Lebensunterhalts geht in Deutschland auf das Jahr 1958 zurück. Die Beträge wurden ab 1974 schrittweise erhöht und seit 1996 aufgrund von Lohn- und Preisentwicklungen jährlich angepasst. Im Jahr 2018 betrug der Freibetrag genau 9.000 Euro.

Der Grundfreibetrag in der Praxis

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Anwendung des Grundfreibetrags:

Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient brutto 30.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug von Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen ergibt sich ein Nettoeinkommen von 8.950 Euro. Dieser Betrag ist steuerfrei, und nur der Teil, der den Grundfreibetrag von 9.000 Euro übersteigt, unterliegt der Einkommenssteuer.

Die Festlegung des Grundfreibetrags erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf den Vorschriften zum Existenzminimum, die wiederum auf dem Sozialhilferecht beruhen. Kriterien wie die Anzahl der Familienmitglieder, Lebens- und Wohnsituation fließen in die Berechnung ein, ähnlich wie bei der Berechnung von Bürgergeld.

Wichtige Kriterien sind:

Regelbedarf pro Person: Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf einen bestimmten Satz pro Jahr, abhängig vom Familienstand.

Kosten der Unterkunft: Hierbei werden Miet- und Heizkosten sowie Betriebskosten berücksichtigt.

Bedarf für Teilhabe und Bildung von Kindern.

Die Berücksichtigung des Grundfreibetrags erfolgt automatisch im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, ohne dass spezielle Anträge oder Vermerke erforderlich sind.