Fristlose Kündigung

Definition: Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis sofort und erfolgt ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Eine außerordentliche fristlose Kündigung tritt ein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum regulären Ende der üblichen Kündigungsfrist unzumutbar ist, oft aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen oder Verdachtsmomente.

Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung?

Die fristlose Kündigung muss stets auf einen wichtigen Grund gestützt sein, um wirksam zu sein. Das schriftliche Kündigungsschreiben muss in der Regel nur die Kündigung selbst und die Personendaten enthalten. Die Mitteilung des Kündigungsgrundes ist erst auf Verlangen erforderlich.

Beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, haben im Arbeitsrecht das Recht zur fristlosen Kündigung. Die häufigsten Gründe sind:

  • Gründe aus Arbeitgeberperspektive:
    • Arbeitszeitbetrug und Manipulation der Zeiterfassung (kann auch zu verhaltensbedingter Kündigung führen)
    • Konstante Arbeitsverweigerung
    • Sexuelle Belästigung
    • Begehen einer Straftat (z. B. Diebstahl, Körperverletzung)
    • Unentschuldigtes Fehlen im Wiederholungsfall
    • Beleidigung
    • Rassistisches Verhalten
  • Gründe aus Arbeitnehmerperspektive:
    • Wiederholte unpünktliche oder gar nicht geleistete Gehaltszahlung
    • Mobbing
    • Sexuelle Belästigung
    • Grobe Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber
    • Irreversibler Vertrauensverlust
    • Gesundheitsgefährdender Arbeitsplatz
    • Aggressivität gegenüber Arbeitnehmer

Fristlose Kündigung in der Praxis

Die Rechtskräftigkeit einer fristlosen Kündigung hängt davon ab, ob der gesetzliche Kündigungsschutz in Anspruch genommen wird. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung als rechtskräftig.

Die Zustellung einer fristlosen Kündigung muss innerhalb von höchstens zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Diese Frist bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Eingang des Schreibens, nicht zum Ausstellungsdatum. Bei Überschreitung dieser Frist kann zwar weiterhin gekündigt werden, jedoch nicht mehr fristlos, sondern nur ordentlich innerhalb des regulären Kündigungsfrist-Rahmens.

In der Regel ist die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung an eine vorherige Abmahnung gebunden, es sei denn, es handelt sich um schwerwiegende Verfehlungen wie Straftaten. Die Abmahnung dient dazu, eine Korrekturmöglichkeit zu geben und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu wiederherzustellen.

Eine fristlose Kündigung hat nicht nur die Einstellung der Gehaltszahlungen zur Folge, sondern kann auch zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen. Die Agentur für Arbeit prüft die Wirksamkeit der Kündigung vor der Entscheidung über die Sperrzeit. Eine Sperrzeit variiert je nach Kündigungsgrund und kann zwischen einer Woche und drei Monaten liegen, insbesondere wenn ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt.