Feiertagszuschlag
Definition: Was wird unter dem Feiertagszuschlag verstanden?
Ein Feiertagszuschlag ist eine freiwillige Zusatzvergütung, die einem Arbeitnehmer für die Arbeit an einem normalerweise arbeitsfreien Feiertag gezahlt wird. Neben dem Zuschlag, den der Arbeitgeber gewährt, gibt es auch steuerliche Anreize vom Fiskus für Arbeit an Feiertagen, die oft mit einer Steuerfreiheit einhergehen.
Anwendung des Feiertagszuschlag in der Praxis
In der Praxis wird der Feiertagszuschlag als zusätzliche Entlohnung für Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen gewährt, da nur wenige Arbeitnehmer freiwillig und gerne an solchen Tagen arbeiten. Dieser Zuschlag wird gezahlt, um die Arbeit an Tagen, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, zu honorieren und gleichzeitig einen Anreiz zu schaffen, Arbeitnehmer zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu motivieren. Solange dieser Zuschlag einen bestimmten Prozentsatz des Grundlohns nicht übersteigt, bleibt er steuerfrei und teilweise sozialversicherungsfrei.
Gibt es einen gesetzlichen Feiertagszuschlag?
In Deutschland ist kein gesetzlicher Feiertagszuschlag vorgeschrieben. Weder besteht ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers auf einen Feiertagszuschlag, noch besteht eine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers, einen solchen Zuschlag zu zahlen.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?
Da es keinen gesetzlichen Feiertagszuschlag gibt, existiert auch keine gesetzliche Vorgabe für dessen Höhe. In der Regel wird die Höhe des Zuschlags jedoch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Allerdings ist gesetzlich festgelegt, dass der Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit steuerfrei bleibt, solange er bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Zuschlag darf für Sonntagsarbeit 50 Prozent und für Feiertagsarbeit maximal 125 Prozent des Grundlohns betragen.
An besonderen Feiertagen gibt es eine höhere steuerliche Begünstigung des Zuschlags. Zum Beispiel kann am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, ein steuerfreier Zuschlag in Höhe von 150 Prozent des Grundlohns gezahlt werden. Ähnlich gilt dies auch für Heiligabend ab 14 Uhr und den ganzen Tag der Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember), sowie für Silvester ab 14 Uhr.
Wann gibt es Feiertagszuschläge?
Feiertagszuschläge können an gesetzlichen Feiertagen gezahlt werden, wobei sich dies nach den landesrechtlichen Bestimmungen am jeweiligen Arbeitsort richtet. Als Feiertagsarbeit gilt die Tätigkeit zwischen 0 und 24 Uhr des Feiertags, sowie gegebenenfalls bis 4 Uhr des Folgetags, falls der Dienst bereits am Feiertag begonnen wurde.
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Berechnung des Feiertagszuschlags
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt auf Basis des Grundlohns des Arbeitnehmers. Der Zuschlag wird als Prozentsatz dieses Lohns für die an Feiertagen geleisteten Arbeitsstunden berechnet.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 40 Euro arbeitet an einem Feiertag sechs Stunden. Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschlag von 125 Prozent.
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
40 Euro (Stundenlohn) × 6 Stunden (Arbeitszeit) × 1,25 (Zuschlagsprozentsatz) = 300 Euro Zuschlag
Der Arbeitnehmer erhält somit einen Zuschlag von 300 Euro für die an diesem Feiertag geleistete Arbeit.