Fahrtkostenzuschuss

Definition: Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, bei der der Arbeitgeber anteilige oder vollständige Kosten für den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz übernimmt. Diese Unterstützung kann in Form zusätzlicher Vergütung, Tankgutscheinen oder einem Jobticket gewährt werden. Die genaue Höhe und Form des Fahrtkostenzuschusses werden in der Regel individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt, und es gibt keine festen Richtlinien dafür.

Fahrtkostenzuschuss in der Praxis

Es existieren häufige Missverständnisse über den Fahrtkostenzuschuss, die es zu klären gilt:

Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale:

Diese beiden Begriffe sollten nicht verwechselt werden. Die Pendlerpauschale bezieht sich auf eine pauschale steuerliche Absetzmöglichkeit von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und wird in der Regel im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht.

Geschäftsreisen:

Geschäftsreisen werden separat abgerechnet und haben keine Verbindung zum Fahrtkostenzuschuss für den Weg zur regulären Arbeitsstätte.

E-Prämie:

Die E-Prämie bezieht sich auf die Unterstützung der Bundesregierung beim Kauf von Elektroautos und steuerliche Erleichterungen für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen. Diese Leistung wird unabhängig von Arbeitgeber und Arbeitsweg gewährt.

Die Frage, ob sich ein Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Zuschuss reduziert die Fahrtkosten, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, und ist daher besonders für Arbeitnehmer mit längeren Arbeitswegen von Vorteil. Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses beträgt üblicherweise 30 Cent pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs, und er wird nur für die Tage gezahlt, an denen der Mitarbeiter tatsächlich im Unternehmen anwesend ist.

Fahrtkostenzuschüsse sind eine freiwillige Leistung, die individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird. Es gibt keine allgemeinen Berechtigten, die diese Leistung pauschal erhalten. In der Regel profitieren Besserverdienende durch mögliche Steuerersparnisse am meisten von einem Fahrtkostenzuschuss.

Die Pendlerpauschale ist hingegen eine steuerliche Erleichterung, die Arbeitnehmer bei ihrer Steuererklärung geltend machen können. Beide, Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale, können gleichzeitig in der Steuererklärung verrechnet werden.