Elterngeld

Definition: Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Transferleistung, die Familien mit Säuglingen und Kleinkindern finanziell unterstützt, um ihre Lebensgrundlage zu sichern. Diese Zahlung erfolgt unabhängig davon, ob vor der Geburt ein Einkommen vorhanden war, und ist auch für Familien ohne Erwerbseinkommen vorgesehen.

Es gibt drei Versionen des Elterngelds, die kombiniert werden können:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Die Höhe des Elterngelds variiert je nach individueller Lebenssituation und der gewählten Zahlungsversion. Es wird auch an Alleinerziehende ausgezahlt und dient dazu, den Verdienstausfall aufgrund der Kinderbetreuung auszugleichen, ohne das Kindergeld zu ersetzen.

Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Die Eltern betreuen ihre Kinder selbst.
  • Die Familie lebt in Deutschland.
  • Die zu betreuenden Kinder leben mit den Eltern zusammen.
  • Der betreuende Elternteil arbeitet maximal 30 Stunden pro Woche.
  • Das jährliche Haushaltseinkommen liegt unter 200.000 Euro (ab April 2025 175.000 Euro), bei Alleinerziehenden unter 150.000 Euro.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus

Basiselterngeld:

Es wird für einen Zeitraum von 14 Monaten in voller Höhe gezahlt, wenn beide Eltern Elternzeit nehmen. Es reicht aus, wenn ein Elternteil dies für 12 Monate und der andere für zwei Monate tut.

Elterngeld Plus:

Diese Option besteht seit Juli 2015 und kann alternativ zum Basiselterngeld gewählt werden. Sie erfordert eine bestehende berufliche Teilzeittätigkeit und zahlt maximal die Hälfte des vollen Anspruchs, ermöglicht jedoch einen doppelt so langen Bezugszeitraum. Wenn beide Elternteile mindestens vier Monate lang gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus für diesen Zeitraum beantragen.