Kaffeetrinken während der Arbeitszeit ist ein Kündigungsgrund

Arbeitszeitbetrug kann selbst bei Minuten zur fristlosen Kündigung führen. Rechtssichere Zeiterfassung mit automatischem Pausenabzug reduziert Risiken.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Hamm zeigt: Arbeitszeitbetrug kann selbst bei wenigen Minuten eine fristlose Kündigung rechtfertigen.  

Damit ist natürlich nicht die Tasse Kaffee gemeint, die aus der Büroküche geholt und nach einem Schwatz mit den den KollegInnen bei der Arbeit getrunken wird. Anders sieht es aus, wenn sich Arbeitnehmer ohne Auszustempeln länger von Ihrem Arbeitsplatz entfernen oder sogar das Gebäude verlassen.  

Eine Handhabe hat der Arbeitgeber allerdings nur dann, wenn der Vorwurf nachweisbar ist und die Zeiterfassung, insbesondere die Pausen, klar geregelt sind.

Ein modernes Zeitmanagement-Tool wie Planerio bietet mit dem individuell definierbaren automatischen Pausenabzug nicht nur Rechtssicherheit nach Arbeitszeitgesetz und EUGH, sondern auch eine deutliche Reduktion des Verwaltungsaufwands um bis zu 90 %.