Betriebsvereinbarung

Definition: Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen sind vertragliche Abkommen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, in denen spezifische Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt werden. Ähnlich wie Tarifverträge gelten Betriebsvereinbarungen nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder, sondern für sämtliche Arbeitnehmer eines Betriebs. Leitende Angestellte sind gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz von den Regelungen ausgenommen.

Obwohl der Begriff nicht explizit im deutschen Arbeitsrecht verankert ist, wird die Betriebsvereinbarung oft als eine Art “Tarifvertrag im Kleinformat” bezeichnet. Diese Vereinbarungen können nicht nur für einzelne Betriebe, sondern auch im Rahmen von Konzernbetriebsvereinbarungen für ganze Konzerne abgeschlossen werden. Arbeitgeber und Betriebsrat haben zudem das Recht, Betriebsvereinbarungen mit begrenztem Geltungsbereich, beispielsweise für spezifische Unternehmensabteilungen oder Arbeitnehmergruppen, zu treffen.

Die festgelegten Regelungen in einer Betriebsvereinbarung sind für sämtliche Arbeitnehmer des Betriebs bindend, es sei denn, es wurden einzelvertraglich günstigere Regelungen vereinbart (das sogenannte “Günstigkeitsprinzip”). Die Gültigkeit hängt nicht davon ab, ob das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer bereits bei Abschluss der Betriebsvereinbarung bestand oder später geschlossen wurde.

Wann sind Betriebsvereinbarungen unwirksam?

  • Wenn sie einen gesetzeswidrigen Inhalt haben,
  • wenn sie im Konflikt mit einem Tarifvertrag stehen, oder
  • wenn sie nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden.

Betriebsvereinbarungen in der Praxis

In der Praxis können Betriebsvereinbarungen eine Vielzahl von Themen regeln, die nicht durch Tarifverträge abgedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise Arbeitszeitmodelle, Pausenzeiten, Sonderurlaub, Rufbereitschaft, Zeiterfassungssysteme, elektronische Personalakten, Provisionen, Kleiderordnungen, Arbeitsschutzmaßnahmen, betriebliches Eingliederungsmanagement und der Umgang mit Internet, E-Mails und sozialen Medien. Die Einführung bestimmter Regelungen erfordert die Zustimmung des Betriebsrats, da es sich oft um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten handelt. Betriebsvereinbarungen müssen gemeinsam von Arbeitgeber und Betriebsrat beschlossen, schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bestehende Betriebsvereinbarungen allen Arbeitnehmern auf Anfrage zugänglich zu machen.