Betriebliche Altersvorsorge

Definition der betrieblichen Altersvorsorge (bAV):

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet Leistungen des Arbeitgebers zur Altersversorgung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Es handelt sich um eine Form der finanziellen Absicherung für das Alter, Invalidität oder Hinterbliebenenfall, die im Kontext der beruflichen Tätigkeit aufgebaut wird.

Im Fokus der betrieblichen Altersvorsorge steht die Absicherung gegen natürliche Risiken, im Gegensatz zu einer rein auf Rendite ausgerichteten Kapitalbildung. Diese Vorsorge dient nicht als Grundversorgung, sondern stellt eine zusätzliche und freiwillige Sozialleistung dar. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Rente, sondern um eine Versorgungsform, die aus dem Arbeitsvertrag resultiert. Die betriebliche Altersvorsorge wird im Unterschied zur rein privaten Vorsorge vom Staat unterstützt. Durch die sogenannte Entgeltumwandlung kann die bAV auch durch den Arbeitnehmer selbst finanziert werden. In Deutschland hat die betriebliche Altersversorgung eine lange Geschichte und existiert bereits seit dem 19. Jahrhundert.

Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in der Praxis:

Die betriebliche Altersvorsorge kann in der Praxis auf verschiedene Arten umgesetzt werden:

  • Direktzusage durch den Arbeitgeber:
    • Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer unmittelbar die Auszahlung einer Rente zu.

  • Mittelbare Zusage über eine Direktversicherung:
    • Diese Variante ähnelt einer Lebensversicherung für den Arbeitnehmer.

  • Leistungszusagen durch Unterstützungskassen des Unternehmens:
    • Hierbei werden Beiträge aus einem Teil des Bruttogehalts gezahlt.

  • Beitragsorientierte Leistungszusagen durch eine Pensionskasse:
    • Eine spezialisierte Versicherung für Altersvorsorge, die auf beitragsorientierten Leistungszusagen basiert.

  • Beitragszusagen mit einer Mindestleistung durch einen Pensionsfonds:
    • Ein eigener Fonds des Unternehmens mit speziellen Anlagerichtlinien.

Die Frage der Entgeltumwandlung:

Die Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, ermöglicht es dem Arbeitnehmer, Teile seines Bruttogehalts in die betriebliche Rentenversicherung einzuzahlen, oft in Form einer Direktversicherung. Beiträge bis zu 268 Euro pro Monat werden gefördert, was bedeutet, dass auf diese Beträge keine Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden müssen. Diese Option kann sich daher als vorteilhaft erweisen. Möglicherweise leistet das Unternehmen zusätzliche Beiträge, und es profitiert selbst von eingesparten Sozialabgaben. Die Entgeltumwandlung dient auch dazu, die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro werden 100 Euro monatlich in die Betriebsrente eingezahlt. Durch die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung ergeben sich Einsparungen von 46 Euro. Das Nettoeinkommen sinkt somit nicht um den vollen Betrag von 100 Euro, sondern nur um 54 Euro.