Bereitschaftsdienst

Definition des Bereitschaftsdienstes:

Der Bereitschaftsdienst bezeichnet einen festgelegten Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer außerhalb seiner regulären Arbeitszeit in Bereitschaft steht. Während dieser Zeit muss der Mitarbeiter auf Abruf für mögliche Arbeitseinsätze bereit sein, die durch einen Anruf oder andere Kommunikationsmittel erfolgen können. In dieser Phase erbringt der Arbeitnehmer keine kontinuierliche Arbeitsleistung, sondern wartet darauf, im Bedarfsfall aktiv zu werden. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein Arbeitnehmer damit rechnet, dass ein Kunde erscheint.

Der Aufenthaltsort während des Bereitschaftsdienstes muss nicht zwangsläufig am regulären Arbeitsplatz oder im Betrieb sein, solange alle relevanten Informationen dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

Die Besonderheit des Bereitschaftsdienstes liegt darin, dass eine schnelle Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gewährleistet sein soll. Der Arbeitnehmer muss sich an Orten aufhalten, von denen aus er bei Bedarf schnell verfügbar ist. Falls der Bedarfsfall nicht eintritt, ist keine aktive Arbeit erforderlich. Der Bereitschaftsdienst-Inhaber kann in dieser Zeit auch schlafen, lesen oder andere persönliche Aktivitäten ausüben.

Es ist zu beachten, dass in der Schweiz auch der Begriff “Pikettdienst” für Bereitschaftsdienst verwendet wird. Der Journaldienst, der bei einigen Ämtern und Unternehmen anfällt, stellt im Wesentlichen eine Unterform des Bereitschaftsdienstes dar.

Arten von Bereitschaftsdiensten:

Im Bereich des Bereitschaftsdienstes gibt es verschiedene Sonderformen, die sich hinsichtlich Vergütung, Ruhezeiten und des festgelegten Aufenthaltsorts für die Arbeitszeit unterscheiden. Dazu gehören Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.

Arbeitsbereitschaft: Diese Form umfasst einen Zeitraum während der regulären Arbeitszeit, in dem der Mitarbeiter auf Einsätze vorbereitet sein muss. Ein Beispiel hierfür sind Taxifahrer, die auf ihren nächsten Kunden warten. Während des Wartens wird nicht aktiv gearbeitet, der Mitarbeiter muss jedoch ständig darauf vorbereitet sein, seine Arbeit wieder aufzunehmen.

Rufbereitschaft: Hier kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst wählen, solange er sicherstellen kann, dass er innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereit ist, seine Tätigkeit aufzunehmen. Der bevorzugte Ort liegt idealerweise in der Nähe oder im Umkreis.

Bereitschaftsdienst: Der Bereitschaftsdienst wird als reguläre Arbeitszeit betrachtet. Der Arbeitgeber legt fest, an welchem Ort sich die Arbeitnehmer während des Bereitschaftsdienstes aufhalten müssen.

Unterschiede zwischen Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft:

Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst kann der Mitarbeiter während der Arbeitsbereitschaft seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen. Im Bereitschaftsdienst gibt der Arbeitgeber den Ort vor, an dem der Arbeitnehmer sich aufhält, normalerweise der Betrieb.

Es ist zu beachten, dass Rufbereitschaft im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst bezüglich der Regelungen zur Arbeitszeit nicht als Arbeitszeit gilt.

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit:

Laut der Arbeitszeitrichtlinie gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Gemäß § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz müssen die während des Bereitschaftsdienstes erbrachten Zeiten bei der Berechnung der maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die Bereitschaftszeit wird einschließlich passiver Ruhezeiten als Arbeitszeit betrachtet.

EuGH-Urteil zur Rufbereitschaft:

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2021 stellt klar, dass Stunden in der speziellen Form der Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeiten gelten. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Berechnung der Vergütung. Die Begründung lautet, dass der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft zwar zur Verfügung steht, aber frei darüber entscheiden kann, wie er seine Zeit nutzt.

Es sei darauf hingewiesen, dass es in bestimmten Unternehmen Ausnahmen geben kann. Wenn der Mitarbeiter regelmäßig und erheblich in seiner Freizeit eingeschränkt wird, kann die Rufbereitschaft als Arbeitszeit betrachtet werden. Beispiele finden sich in unterschiedlichen Regelungen im nationalen Recht oder in Tarifverträgen.