Befristeter Arbeitsvertrag

Was ist ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag?

Ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag steht im Gegensatz zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Wie der Name bereits andeutet, wird er für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Anders als bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bedarf es bei einem befristeten Arbeitsvertrag keines Kündigungsgrundes, und er erfordert keine Kündigung im Rahmen des regulären Arbeitsrechts. Eine Ausnahme besteht nur, wenn im Vertrag explizit auf das Kündigungsrecht verwiesen wird. Die Regelungen für die Befristung von Arbeitsverträgen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Gründe für einen befristeten Arbeitsvertrag

  • Vorübergehender Bedarf: Dies kann bei Saisonarbeiten der Fall sein.
  • Nach Ausbildung oder Studium: Ein befristeter Vertrag kann nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums vereinbart werden.
  • Vertretung anderer Arbeitnehmer: Bei vorübergehender Abwesenheit eines Mitarbeiters kann ein befristeter Vertrag für die Vertretung geschlossen werden.
  • Eigenart der Arbeitsleistung: Dies betrifft insbesondere Arbeitsverträge mit Künstlern.
  • Erprobung: Wenn es um die Erprobung für eine höhere Position geht, kann ein befristeter Vertrag geschlossen werden.
  • Personenbedingte Gründe: Hierzu gehören beispielsweise Arbeitsverträge mit Studenten.
  • Haushaltsrechtliche Beschränkung im öffentlichen Dienst: Im öffentlichen Dienst kann es aufgrund von Haushaltsbeschränkungen zu befristeten Verträgen kommen.
  • Gerichtlicher Vergleich: Ein befristeter Vertrag kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zur Beilegung eines arbeitsrechtlichen Streits abgeschlossen werden.

Ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag ist auch ohne spezifischen Grund möglich, was als sachgrundlose Befristung bekannt ist. Allerdings gibt es gesetzliche Beschränkungen, um den Missbrauch dieser Vertragsform zu verhindern. Grundsätzlich darf eine Befristung maximal zwei Jahre dauern und innerhalb dieser Zeit höchstens dreimal verlängert werden. In bestimmten Fällen erlaubt der Gesetzgeber jedoch eine längerfristige Befristung. Beispiele hierfür sind:

  • Existenzgründer: Diese können ihre Mitarbeiter nach der Gründung eines Unternehmens für bis zu vier Jahre befristen. Mehrfache Befristungen sind innerhalb der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zulässig.
  • Arbeitnehmer über 52 Jahre: Diese können ohne sachlichen Grund für bis zu fünf Jahre befristet beschäftigt werden, sofern sie bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen.

Es sei darauf hingewiesen, dass eine sachgrundlose Befristung nur bei Neueinstellungen möglich ist.

Praktische Aspekte eines zeitlich begrenzten Arbeitsvertrags

Ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag erfordert die schriftliche Form und die Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Fehlen im Vertrag Angaben zur Dauer oder dem Zweck der Befristung, wird er rechtlich als unbefristet betrachtet.

Wie oft kann ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Grundsätzlich ist eine wiederholte Befristung möglich, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Unternehmen können dabei auf unterschiedliche sachliche Gründe zurückgreifen. Bei wiederholten Befristungen besteht jedoch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob es sich um einen Missbrauch der Befristung handelt. Hierfür können sie einen Befristungskontrollantrag im Rahmen einer Entfristungsklage einreichen.

Welche Auswirkungen hat ein befristeter Arbeitsvertrag auf Unternehmen und Arbeitnehmer?

Befristete Arbeitsverträge sind in verschiedenen Branchen weit verbreitet. Neben den bereits erwähnten Sonderregelungen für Neuunternehmen sind sie insbesondere in der Sport-, Kunst- und Kulturbranche üblich. Unternehmen profitieren von der Befristung, da sie nicht den strengen Kündigungsschutzbestimmungen unterliegen. Aus Sicht der Arbeitnehmer birgt ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag jedoch gewisse Nachteile, vor allem in Punkto Unsicherheit bezüglich des Arbeitsplatzes.