Arbeitszeitkonto

Definition: Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Der Begriff Arbeitszeitkonto, auch als Stundenkonto bekannt, findet vorwiegend im Personalwesen Anwendung. Es bezeichnet eine Aufstellung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers.

Gegenwärtig kann die Dokumentation des Arbeitszeitkontos sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen. Neben den erbrachten Arbeitsstunden werden in der Regel auch Urlaubstage, krankheitsbedingte Fehltage sowie geleistete Überstunden darin erfasst.

Arbeitszeitkonten werden regelmäßig genutzt, um die vertraglich oder tariflich festgelegte Arbeitszeit mit der realen Arbeitszeit zu vergleichen und einen Ausgleich herbeizuführen.

Die genaue Erfassung der relevanten Zeitdaten erfolgt üblicherweise durch das Ein- und Ausstempeln an Zeiterfassungsterminals oder Stempeluhren. Das Arbeitszeitkonto zeigt dann den aktuellen Saldo des Mitarbeiters an:

  • Plusstunden bzw. Überstunden: Der Arbeitnehmer hat mehr gearbeitet als vertraglich vereinbart.
  • Minusstunden: Der Arbeitnehmer hat weniger gearbeitet als geplant und weist ein Defizit auf seinem Zeitkonto auf.

Üblicherweise werden durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen Höchstgrenzen festgelegt, die das Arbeitszeitguthaben oder die Zeitschulden nicht überschreiten dürfen. Dies gewährleistet eine ausgewogene Zeiteinteilung.

In der Regel werden Arbeitszeitkonten dann geführt, wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten sehr unregelmäßig sind. Dies trifft besonders in folgenden Situationen zu:

  • Schichtarbeit
  • Zeitarbeit
  • Rufbereitschaft
  • Homeoffice (zur Überwachung der täglichen Arbeitszeit)
  • Gleitzeit und Funktionszeit

Für Unternehmen mit saisonbedingten Auftragsschwankungen und stark schwankenden Arbeitszeiten ist die Nutzung eines Arbeitszeitkontos besonders sinnvoll. Dies ermöglicht eine zuverlässige Verwaltung des Zeitguthabens der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum. Der Arbeitgeber behält so trotz unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle innerhalb seiner Belegschaft stets einen Überblick über die Plus- und Minusstunden.

Der Arbeitnehmer wiederum sorgt dafür, dass sein Arbeitszeitkonto am Ende eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird und die vereinbarten Höchstgrenzen nicht überschritten werden.

Arbeitszeiten erfassen: Rechtliche Grundlagen für Arbeitszeitkonten

Die Erfassung von Arbeitszeiten betrifft persönliche Daten, die regelmäßig dokumentiert werden und einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Alltags darstellen. Die korrekte Verwaltung von Arbeitszeitkonten ist daher für beide Seiten von entscheidender Bedeutung. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Arbeitszeit und Arbeitsrecht:

Wann ist die Führung eines Arbeitszeitkontos erforderlich?

  • In den meisten Branchen ist die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos freiwillig. Lediglich bei Minijobbern und in bestimmten Sektoren, wie zum Beispiel der Gastronomie, ist gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) die Pflicht zur Führung von Arbeitszeitkonten vorgeschrieben.

Wann darf keine Arbeitszeit erfasst werden?

  • An Sonn- und Feiertagen ist die Erfassung von Arbeitszeiten nicht gestattet, da diese Tage üblicherweise als arbeitsfreie Tage gelten und somit nicht in die Arbeitszeit einfließen (obwohl sie dennoch vergütet werden müssen). Die Aufzeichnungen auf dem Arbeitszeitkonto müssen stets die effektive Arbeitszeit eines Mitarbeiters widerspiegeln und dienen als Arbeitszeitdokumentation.

Können Arbeitszeitkonten gelöscht werden?

  • Arbeitszeitkonten dürfen ausschließlich gelöscht werden, wenn sie versehentlich oder ohne entsprechenden Nachweis erstellt wurden und nicht mehr die realen Arbeitsstunden eines Mitarbeiters repräsentieren. Die Existenz von Arbeitszeitkonten kann zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Gewerkschaften führen.

Wie wirkt sich die Kündigung auf das Arbeitszeitkonto aus?

  • Nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, beispielsweise durch Kündigung, müssen beide Parteien das Konto ausgleichen. Hat das Arbeitszeitkonto ein positives Arbeitszeitguthaben, kann der Arbeitnehmer entweder für diese Zeit freigestellt oder gemäß seinem Stundenlohn vergütet werden. Im Falle fehlender vertraglicher Vereinbarungen hat der Freizeitausgleich gemäß gesetzlicher Regelung Vorrang.

Bei einem negativen Saldo auf dem Stundenkonto, den der Arbeitnehmer nicht begleichen kann, muss dieser Betrag dem Arbeitgeber erstattet werden. Arbeitszeitkonten dienen in diesem Zusammenhang als zuverlässiger Nachweis.

Arbeitszeitkonten werden für jeden einzelnen Arbeitnehmer angelegt, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus aufzubewahren.