Arbeitsvertrag

Definition: Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrags gemäß § 611 BGB, der zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber abgeschlossen wird. Die Definition des Arbeitsvertrags unterscheidet sich vom Werkvertrag, da es sich um eine fortlaufende Verpflichtung handelt. Der Begriff ist irreführend, da er nicht zwangsläufig darauf hinweist, dass der Vertrag unbefristet ist. Vielmehr bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer eine persönlich abhängige Arbeitsleistung erbringt, für die der Arbeitgeber eine vereinbarte Vergütung zahlt. Es bezieht sich also nicht nur auf den Austausch von Leistungen. 

Obwohl ein Arbeitsvertrag frei verhandelbar ist, gibt es im Arbeitsrecht Grenzen. Die meisten Arbeitsverträge enden durch die Kündigung eines Vertragspartners. Weitere Beendigungsgründe sind die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder eine Vertragsauflösung aufgrund von Rente oder Tod. 

Arbeitsvertrag in der Praxis 

Obwohl grundsätzlich keine Formvorschriften bestehen, ist die schriftliche Form dringend zu empfehlen. In den meisten Arbeitsverträgen wird festgehalten, dass mündliche Nebenabreden nicht gelten, es sei denn, sie werden ebenfalls schriftlich festgehalten. Wenn eine Änderung am Arbeitsvertrag vorgenommen werden soll, spricht man von einem Änderungsvertrag. 

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen? 

Ein Arbeitsvertrag ist zwar frei verhandelbar, muss jedoch bestimmte Bestandteile und Vereinbarungen enthalten, darunter: 

  • Eindeutige Identifikation der Vertragsparteien 
  • Ausgeübte Tätigkeit 
  • Arbeitszeiten 
  • Arbeitsumfang 
  • Arbeitsort 
  • Arbeitsentgelt 
  • Regelungen zu Urlaub und Freistellung 
  • Integration von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Vereinbarungen, die nicht dem Arbeitsrecht entsprechen, sind ungültig.