Arbeitsplatzgestaltung
Definition von Arbeitsplatzgestaltung
Der Begriff Arbeitsplatzgestaltung beschäftigt sich mit der Art und Weise, wie Arbeitsplätze so entworfen werden, dass ein förderliches Arbeitsumfeld geschaffen wird. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf dem physischen und psychischen Wohlbefinden der Mitarbeiter, da es eine enge Verbindung zwischen den Merkmalen der Arbeitsumgebung und der Produktivität der Beschäftigten gibt. Wenn Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz schätzen und eine angenehme Arbeitsatmosphäre herrscht, können sie sich optimal auf ihre Aufgaben konzentrieren.
Gesetzliche Bestimmungen zur Ausgestaltung von Arbeitsplätzen
Der Gesetzgeber hat ebenfalls gesetzliche Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen erlassen, die hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz zusammengefasst sind. Dieses Gesetz ist für alle Arbeitgeber verbindlich und legt besonderen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz auch dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu schulen.
Zusätzlich dazu existieren verbindliche Vorschriften zur Unfallverhütung, die von den Berufsgenossenschaften entwickelt wurden, um Unfälle und berufsbedingte Krankheiten zu verhindern. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von Beauftragten der Genossenschaften kontrolliert, die dazu befugt sind.
Wichtig: Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann mit Geldbußen von bis zu 10.000 € geahndet werden.
Falls im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, hat dieser gemäß § 90 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ein Recht auf Information und Mitsprache, wenn Veränderungen am Arbeitsplatz geplant sind. Sollten diese Veränderungen offensichtlich gegen die Interessen der Arbeitnehmer verstoßen, kann der Betriebsrat gemäß § 91 BetrVG verlangen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um diese Veränderungen abzuwenden, abzumildern oder auszugleichen.
Büroarbeitsplätze optimieren – 5 Ratschläge für Arbeitgeber mit Fachwissen
- Berücksichtigung individueller Präferenzen bei der Arbeitsplatzgestaltung
- Bereitstellung von sowohl Steh- als auch Sitzarbeitsplätzen zur Gewährleistung ergonomischer Bedingungen für Mitarbeiter
- Schaffung einer angenehmen Arbeitsumgebung, die frei von übermäßigem Lärm und zu hellem, kaltem Licht ist
- Sicherstellung eines behaglichen Raumklimas durch die Regelung der Raumtemperatur
- Förderung eines angenehmen zwischenmenschlichen Arbeitsklimas