Arbeitserlaubnis

Definition: Was bedeutet eine Arbeitserlaubnis? 

Der Begriff “Arbeitserlaubnis” war bis Ende 2004 in Deutschland ein eigenständiger Begriff. Im Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft, und mit ihm wurde der Begriff “Arbeitserlaubnis” durch einen Aufenthaltstitel nach § 4a Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (kurz: AufenthG) ersetzt. 

Wichtig zu wissen:

Obwohl der Begriff “Arbeitserlaubnis” rechtlich ersetzt wurde, wird er im öffentlichen Sprachgebrauch weiterhin verwendet und etabliert. 

Eine Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung der Ausländerbehörde, die es einer Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft ermöglicht, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen, wenn sie weder aus der EU noch einem EFTA-Staat stammt. 

Arbeitserlaubnis am Arbeitsmarkt: Informationen für Arbeitgeber 

Bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis müssen Arbeitgeber und Zuwanderer gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes folgende Informationen an die Ausländerbehörde übermitteln:  

  • Art des Unternehmens und Tätigkeitsbeschreibung 
  • Arbeitsbedingungen
  • Arbeitszeiten- und Stunden
  • Arbeitsentgelt
  • Aufenthaltstitel, wie beispielsweise ein Visum
  • ausgefüllter Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung
  • Nachweis der Beschäftigung durch eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag
  • von Seiten des Arbeitgebers ausgefüllte Stellenbeschreibung mittels eines Formulars der Bundesagentur für Arbeit

Wann wird eine Arbeitserlaubnis benötigt?

Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich, wenn eine Person außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz) in Deutschland einer Beschäftigung als Arbeitnehmer nachgehen möchte. 

Eine Arbeitserlaubnis ist auch dann erforderlich, wenn eine Person außerhalb der folgenden Länder in Deutschland arbeiten:

  • Andorra 
  • Australien 
  • Japan 
  • Israel 
  • Neuseeland 
  • Republik Korea 
  • Albanien 
  • USA 
  • San Marino 
  • Bosnien und Herzegowina 
  • Mazedonien 
  • Kosovo 
  • Serbien und Montenegro 
  • Großbritannien

Für britische Staatsangehörige, die vor dem 31.12.2020 bereits in Deutschland ansässig waren, gelten keine zeitlichen Beschränkungen für die Arbeitstätigkeit. Britische Staatsangehörige, die nach dem 31.12.2020 in Deutschland arbeiten möchten, benötigen jedoch eine Arbeitserlaubnis gemäß den allgemeinen Ausländerrechtlichen Bestimmungen. 

Hat jeder Deutsche automatisch eine Arbeitserlaubnis? 

Deutsche Staatsbürger haben automatisch das Recht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. 

Ist eine Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis?

Eine Aufenthaltserlaubnis beinhaltet nicht automatisch auch eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis kann im Aufenthaltstitel eingeschränkt sein. Nur Personen, die zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis haben, dürfen jede Art von Arbeit ausüben. 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis

Wenn eine Person außerhalb der EU, der EFTA-Staaten oder des EWR kommt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit eine Arbeitserlaubnis erteilt wird: 

Der Antragsteller muss bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. 

  • Der Antragsteller muss bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben.
  • Die Beschäftigung der Person darf sich nicht negativ auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken. 
  • Die Vorrangprüfung muss durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine deutschen Staatsbürger, EU-Bürger oder Personen aus dem EWR-Raum für die offene Stelle zur Verfügung stehen. 
  • Ausländische Arbeitnehmer müssen die gleichen Arbeitsbedingungen wie deutsche Arbeitnehmer erhalten, einschließlich gleicher Entgelte, Urlaubstage und Arbeitszeiten. 

Diese sind allgemeine Voraussetzungen, die je nach den spezifischen Umständen durch weitere Sonderregelungen ergänzt werden können. 

Wie kann die Beantragung einer Arbeitserlaubnis erfolgreich durchgeführt werden? 

Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis kann erfolgreich durchgeführt werden, indem folgende Schritte unternommen werden: 

  • Es ist wichtig, den Aufenthaltsstatus des Antragstellers oder der Antragstellerin zu klären.
  • Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann das Verfahren beschleunigen. 
  • Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann je nach Behörde variieren, aber in der Regel dauert es etwa vier Wochen. Falls nach vier Wochen keine Antwort erfolgt ist, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen. 

Bundesagentur für Arbeit und Arbeitserlaubnis: Bedeutung und Zustimmung

In einigen Fällen kann eine Arbeitserlaubnis auch ohne die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt werden. Die Zustimmung der BA ist jedoch in den folgenden Fällen erforderlich: 

  • Die Beschäftigung muss den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung entsprechen. 
  • Der Antragsteller benötigt ein konkretes Arbeitsplatzangebot. 
  • Die zukünftigen Arbeitsbedingungen des Antragstellers müssen denen von deutschen Arbeitnehmern entsprechen. 
  • Das Arbeitsentgelt muss auf dem gleichen Niveau wie bei deutschen Arbeitnehmern liegen. 
  • Tätigkeiten ohne qualifizierte Berufsausbildung 
  • Die Zustimmung der BA zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Tätigkeiten ohne qualifizierte Berufsausbildung ist bei folgenden Arten von Tätigkeiten erforderlich: 
  • Saisonarbeit 
  • Schaustellergehilfen 
  • Au-Pairs 
  • Haushaltshilfen 
  • Künstler 
  • Tätigkeiten mit qualifizierter Berufsausbildung 
  • Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 
  • Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren 
  • Personen mit Hochschulabschluss 

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Ausnahmen im Überblick

Für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist eine Zustimmung der BA unter den folgenden Ausnahmen nicht erforderlich: 

  • Es liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Form eines Arbeitsvertrags vor. 
  • Es liegt eine Erklärung des Arbeitgebers vor, aus der hervorgeht, dass die Arbeitsbedingungen denen inländischer Beschäftigter entsprechen. 
  • Der Antragsteller verfügt über die Qualifikation, die erforderlich ist, um die angebotene Beschäftigung auszuüben. 
  • Wie wird die Arbeitserlaubnis für Asylbewerber und geduldete Personen geregelt? 
  • Die Vergabe einer Beschäftigungserlaubnis an Asylbewerber hängt in erster Linie von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus ab. Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland normalerweise nicht arbeiten. 
  • Geduldete Personen haben lediglich eine Aufenthaltsduldung, die jedoch keine Arbeitserlaubnis einschließt. Dennoch können geduldete Personen eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung beantragen. 

Wann wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht benötigt?

Für hochqualifizierte Personen, gemäß § 3 der Beschäftigungsverordnung (BeschV), ist die Zustimmung der BA nicht erforderlich. 

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis getrennte Genehmigungen sind. Weitere Informationen sollten bei den entsprechenden Behörden eingeholt werden. 

In einem funktionierenden Rechtsstaat ist es üblich, dass Einwanderer aus dem Ausland eine Arbeitserlaubnis benötigen, um in ihrem Zielland eine Beschäftigung aufnehmen zu können. In vielen Fällen wird diese Arbeitserlaubnis großzügig erteilt, insbesondere für hochqualifizierte Fachkräfte. Aufgrund des Fachkräftemangels in Deutschland sind hochqualifizierte Fachkräfte besonders willkommen und werden verstärkt über das Internet angeworben.