Arbeitsentgelt
Definition des Arbeitsentgelts
Im Arbeitsrecht bezieht sich dieser Begriff auf die finanzielle Vergütung für erbrachte Leistungen eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Genauer gesagt handelt es sich um alle Einnahmen, die aus nicht selbstständiger Arbeit im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erzielt werden. Die Höhe dieser Vergütung wird durch die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag festgelegt. Abweichend davon definiert das Sozialgesetzbuch das Arbeitsentgelt weiterhin als sämtliche regelmäßige oder einmalige Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist es unerheblich, ob ein rechtlicher Anspruch auf diese Vergütung besteht. Dies bedeutet, dass jegliche Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis als Arbeitsentgelt gelten.
Was gehört zum Arbeitsentgelt?
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Entgelts nach verbindlichen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die von beiden Parteien getroffen werden. Innerhalb gewisser Grenzen haben beide Seiten die Freiheit, den Betrag festzulegen. Ausnahmen bilden hier Tarifverträge, und seit der Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns muss dieser ebenfalls berücksichtigt werden. Weitere Regelungen hängen von der Art des Arbeitsentgelts ab:
Lohn oder Gehalt
- Einmalige oder regelmäßige, laufende Entgelte
- Bargeld oder Sachleistungen
- Netto- oder Bruttoentgelte
- Direkter oder arbeitsbezogener Ursprung
Zusätzlich zu den festen Gehältern gibt es in vielen Fällen auch zusätzliche Entlohnungen, wie Prämien, Tantiemen, Provisionen, Boni oder Ruhegelder. Gewinnbeteiligungen sind ebenfalls möglich. Bestimmte Zulagen werden ebenfalls zum Entgelt gezählt.
Was ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt?
Arbeitgeber zahlen neben Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter, wenn diese Arbeitsentgelte von ihnen erhalten. Die Anteile, die zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, gelten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. In den meisten Fällen sind steuerpflichtige Entgelte ebenfalls beitragspflichtig, dazu gehören beispielsweise das monatliche Grundgehalt, Anwesenheitsprämien oder Leistungs- und Erschwerniszulagen. Es gibt jedoch Ausnahmen bei der Beitragspflicht, die für geringfügig Beschäftigte, Rentner oder Auszubildende gelten.
Arbeitsentgelt in der Praxis
Die Festlegung angemessener Entgelte ist in der Praxis von zentraler Bedeutung, da dies die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist und den Kernpunkt des Arbeitsverhältnisses darstellt. Da die Vereinbarung in der Regel frei getroffen werden kann, können dabei gelegentlich Schwierigkeiten auftreten. In einigen Fällen gibt es jedoch konkrete gesetzliche Vorgaben, beispielsweise in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Gesamtzusagen.
Zusätzlich dazu müssen die Mindestlohnanforderungen erfüllt sein. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt es auch branchenspezifische Vorgaben, die Mindestlöhne verbindlich vorschreiben. Dies betrifft verschiedene Bereiche, wie beispielsweise Sicherheitsdienstleistungen, Fleischverarbeitung oder Bauhaupt- und -nebengewerbe.