Zeitausgleich
Definition: Zeitausgleich
Zeitausgleich beschreibt eine betriebliche Regelung, bei der Arbeitnehmer ihre Überstunden durch Freizeit statt durch Geld abbauen. Dabei wird die Mehrarbeit nicht durch zusätzliche Zahlungen vergütet, sondern kann durch verkürzte Arbeitszeit an anderer Stelle ausgeglichen werden. Zeitausgleich kann auch für geleistete Nachtarbeit genutzt werden. Zudem werden unterschiedlich lange Arbeitszeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ebenfalls durch Zeitausgleich abgegolten.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitausgleich und Urlaub?
Obwohl sowohl Urlaub als auch Zeitausgleich grundsätzlich Freizeit für den Arbeitnehmer bedeuten, dienen sie unterschiedlichen Zwecken. Der Zeitausgleich zielt darauf ab, bei einem flexiblen Zeitsystem das Arbeitsvolumen durch zeitlichen Ausgleich auf Sollwerte zu bringen. Daher gelten für Zeitausgleich andere Regelungen als für Urlaubstage.
Für die Umsetzung von Zeitausgleich im Arbeitsalltag empfiehlt sich die Nutzung eines digitalen Urlaubsplaners. Arbeitgeber sollten klar kommunizieren, ob für Zeitausgleich ein Urlaubsantrag erforderlich ist.
Arbeitnehmerperspektive: Zeitausgleich oder Urlaub nehmen?
Je nach Einzelfall finden sich genaue Bestimmungen für den Freizeitausgleich und den jährlichen Urlaub im Arbeits- oder Tarifvertrag. In der Regel ist dort festgehalten, dass Mehrarbeit auch durch zusätzliche Freizeit, also durch Zeitausgleich, abgebaut werden kann. Bei der Einteilung von Urlaubstagen ist der Arbeitnehmer in der Regel freier in seiner Entscheidung als bei Zeitausgleich. Dennoch ist in beiden Fällen eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter notwendig.
Ein Beispiel wäre ein Arbeitnehmer in einem mittelständischen deutschen Bauunternehmen. Laut Arbeitsvertrag leistet der Mitarbeiter 40 Stunden pro Woche. Aufgrund eines größeren Auftrags ist es jedoch notwendig, an drei Tagen in einem Monat anstelle der vorgesehenen 8 Stunden 10 Stunden zu arbeiten. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ermöglicht es, dass Mehrarbeit durch Freizeitausgleich abgebaut wird. Der Arbeitgeber muss jedoch innerhalb der folgenden sechs Monate einen Freizeitausgleich gewähren.
Arbeitsrecht: Zeitausgleich im DACH-Raum
In jedem Land des DACH-Raums gibt es spezifische gesetzliche Regelungen zur maximal erlaubten Arbeitszeit pro Tag und Woche. Zeitausgleich bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Überstunden in Form von Freizeit abbauen, statt zusätzliche Zahlungen zu erhalten. Eine schriftliche Vereinbarung ist erforderlich, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können ebenfalls zurate gezogen werden.
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Zeitausgleich im Vergleich Deutschland, Österreich und Schweiz
Welche Regelungen zum Zeitausgleich gibt es in Deutschland?
In Deutschland legt das Arbeitszeitgesetz eine reguläre Arbeitszeit von 8 Stunden täglich fest, die auf maximal 10 Stunden erweitert werden kann, solange der Durchschnitt über 6 Monate bei 8 Stunden liegt. Überstunden werden ohne Zuschläge zum normalen Stundensatz vergütet. Der Zeitpunkt des Zeitausgleichs wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der Wünsche des Mitarbeiters, vereinbart.
Welche Bestimmungen zum Zeitausgleich gelten in Österreich?
In Österreich beträgt die reguläre Arbeitszeit 9 Stunden täglich mit maximal 3 Überstunden. Über einen Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Überstunden werden mit mindestens 50 % Zuschlag vergütet. Zeitausgleich erfolgt nicht im gleichen Verhältnis: Jede Überstunde wird mit 1,5 bis 2 Stunden Freizeit ausgeglichen. Vereinbarungen über Zeitausgleich können mündlich oder schriftlich getroffen werden, müssen aber vor dem Abbau der Mehrarbeit erfolgen. Überstunden verfallen nach 3 bis 4 Monaten, wenn sie nicht ausgeglichen wurden.
Wie wird Zeitausgleich in der Schweiz gehandhabt?
In der Schweiz beträgt die normale Arbeitszeit 45-50 Stunden pro Woche, mit maximal 2 Überstunden täglich. Innerhalb einer 5-Tage-Woche sind 2 Stunden Mehrarbeit pro Woche erlaubt, innerhalb eines Monats 4 Stunden pro Woche. Es gibt einen Unterschied zwischen Überzeit (gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit) und Überstunden (vertraglich vereinbarte Arbeitszeit). Mehrarbeit wird, wenn nicht anders vereinbart, mit einem 25%igen Zuschlag abgegolten.
Fragen und Antworten: Zeitausgleich
Wie berechnet man Zeitausgleich?
Die Berechnungsformel für Zeitausgleich lautet: Zeitguthaben – Sollstunden = Überstunden. Zeitausgleich wird durch Freizeit ausgeglichen, wobei gesetzlich verpflichtende Zuschläge beachtet werden müssen.
In Deutschland wird Mehrarbeit im Verhältnis 1:1 durch Freizeit abgebaut: Anzahl Überstunden = Anzahl Stunden Freizeitausgleich.
In Österreich wird für jede Überstunde ein Aufschlag von mindestens 50 % gewährt: Anzahl Überstunden * 1,5 = Anzahl Stunden Freizeitausgleich.
In der Schweiz wird Überzeit 1:1 in Freizeit umgewandelt.
Sonderfälle: Welche Regelungen sind bei Nachtarbeit, Feiertagen und Sonntagen zu berücksichtigen?
In Deutschland muss für Nachtarbeit ein Zeitausgleich innerhalb von 4 Wochen erfolgen, um einen Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag zu erreichen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit ist ein Ausgleichstag vorgesehen. Bei Sonntagsarbeit muss dieser innerhalb von 2 Wochen, bei Feiertagen innerhalb von 8 Wochen erfolgen.
In Österreich wird Mehrarbeit bei Sonderfällen wie Nachtarbeit, Feiertagen und Sonntagen mit einem zusätzlichen Zuschlag über den regulären 50 % ausgeglichen.
In der Schweiz wird regelmäßige Nachtarbeit innerhalb eines Jahres mit 10 % der entsprechenden Zeit kompensiert. Bis zu 5 Stunden Sonntagsarbeit sollen innerhalb eines Monats durch Zeitausgleich abgegolten werden. Bei mehr als 5 Stunden ist ein Ersatzruhetag innerhalb einer Woche notwendig.
Kann Zeitausgleich angeordnet werden?
Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts den Abbau von Mehrarbeit anordnen, sofern dies nicht vertraglich anders geregelt ist. Dabei sollten die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Wann verfällt Zeitausgleich?
Ansprüche auf Zeitausgleich verfallen grundsätzlich nach drei Jahren. Arbeitsverträge können jedoch kürzere Fristen vorsehen.
Was passiert, wenn Arbeitnehmer krank im Zeitausgleich sind?
Wenn ein Arbeitnehmer während des Zeitausgleichs erkrankt, werden ihm die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben, im Gegensatz zu Krankheitsfällen während des Urlaubs.
Anspruch auf Zeitausgleich: Verwaltung der Arbeitszeit im Unternehmen
Die genaue Dokumentation der Arbeitszeiten ist gesetzlich verpflichtend und erleichtert die Berechnung des Zeitausgleichs. Der Einsatz eines Tools zur Zeiterfassung ist empfehlenswert, um die Arbeitszeitdokumentation zu digitalisieren und stets aktuell zu halten.