Telearbeit

Definition: Telearbeit

Telearbeit, definiert gemäß § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), beschreibt die Einrichtung eines voll ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatzes durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer. Dies umfasst nicht nur die Arbeits- und Kommunikationsgeräte, sondern auch das benötigte Mobiliar, das den Standards eines Büroarbeitsplatzes entspricht.

Gesetzliche Vorschriften, wie sie für Büroarbeitsplätze gelten, müssen am Telearbeitsplatz vollständig eingehalten werden, einschließlich Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung der Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und des Arbeitszeitgesetzes.

Telearbeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, vom Homeoffice aus zu arbeiten, was sie zu einer Form von Remote Work macht. Es existieren typischerweise drei Formen von Telearbeit:

  1. Teleheimarbeit: Der Arbeitnehmer arbeitet dauerhaft von seinem Telearbeitsplatz aus, ohne einen Arbeitsplatz im Unternehmen zu haben.
  2. Alternierende Telearbeit: Der Arbeitnehmer wechselt zwischen einem Arbeitsplatz im Unternehmen und seinem Arbeitsplatz zu Hause.
  3. Mobile Telearbeit: Der Arbeitnehmer verfügt über einen mobilen Arbeitsplatz, der z.B. ein Dienstwagen mit entsprechender Ausrüstung sein kann. Diese Form ist nicht mit dem Begriff “mobile Arbeit” zu verwechseln.

Vorteile der Telearbeit für den Arbeitnehmer sind die Einsparung von Pendelzeiten, flexible Arbeitsmöglichkeiten von zu Hause aus und potenzielle gesundheitliche Vorteile durch die Reduktion von Pendelstress. Ein Nachteil kann jedoch eine weniger klare Trennung zwischen Arbeit und Privatleben sein.

Für den Arbeitgeber können sich durch Telearbeit Kosteneinsparungen durch reduzierte Büroflächen ergeben. Zudem steigert es die Attraktivität als Arbeitgeber und Studien zeigen, dass die Produktivität oft zunimmt. Nachteile sind jedoch die Anfangsinvestitionen für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes im Vergleich zur mobilen Arbeit sowie potenzielle Herausforderungen in der Datensicherheit und bei der Führung von Mitarbeitern, insbesondere bei Teleheimarbeit.

Telearbeit in der Praxis

Die Durchführung von Telearbeit basiert auf Vertragsregelungen, die entweder individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden oder in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat ausgehandelt werden. Diese Regelungen definieren zunächst den Gegenstand der Telearbeit sowie die genaue Ausstattung des Telearbeitsplatzes.

Des Weiteren klären sie, ob der Arbeitnehmer einen festen Anspruch auf diese Arbeitsform hat, den das Unternehmen nur aus dringenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen ablehnen kann, oder ob lediglich ein Antragsrecht besteht.

Zusätzlich enthalten solche Regelungen oft Bestimmungen zur Lage der Telearbeit, z.B. die Anwesenheitspflicht im Büro an bestimmten Tagen oder die maximale Anzahl der Homeoffice-Stunden pro Woche. Weitere Themenbereiche, die behandelt werden, sind Datenschutz und Datensicherheit, Haftungsfragen, Arbeitszeitdokumentation, Erreichbarkeit während der Telearbeit sowie Möglichkeiten zur Widerrufung dieser Vereinbarungen.