Sollstunden/Sollarbeitszeit

Definition: Sollstunden/Sollarbeitszeit

Unter Sollstunden versteht man die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die ein Arbeitnehmer leisten soll. Diese sind oft Bestandteil spezieller Arbeitszeitmodelle in der Personalplanung und Tarifverhandlungen.

Es wird zwischen zwei Bereichen unterschieden:

  1. Individueller Bereich: Dies umfasst die vereinbarten Arbeitsstunden, häufig bei Teilzeitarbeitsverhältnissen relevant.
  2. Kollektiver Bereich: Hier werden die Sollstunden anhand einer typischen oder mittleren Arbeitszeit festgelegt, die auf Vollzeitbeschäftigung abzielt.

Bei der Schichtplanung ist besonders zu beachten:

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement: Eine generelle Überschreitung der Sollstunden kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
  • Europäische Rahmenbedingungen: Die Wochenarbeitszeit soll grundsätzlich auf 48 Stunden begrenzt sein.
  • Rechtslage in Deutschland: Das Arbeitszeitgesetz regelt nicht explizit die Wochenarbeitszeit, sondern legt Arbeitsverbote an bestimmten Tagen und eine maximale Sollstundenzahl innerhalb von sechs Monaten fest. Tarifverträge gestalten diese Regelungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Regelungen gemäß Arbeitsgesetz:

  • Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten (§3 ArbZG).
  • Am Sonntag und an Feiertagen gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot, mit Ausnahmen (§9 ArbZG).
  • Über einen Zeitraum von sechs Monaten bzw. 24 Wochen darf im Durchschnitt die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden.

Sollstunden/Sollarbeitszeit in der Praxis

Die Berechnung der Sollstunden bildet die Grundlage für die monatliche Abrechnung, sei es für eine 40-Stunden-Woche oder für Teilzeitbeschäftigungen. Dabei kommen verschiedene Ermittlungsvarianten zum Einsatz:

  1. Tagessollstunden: Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf die einzelnen Wochentage aufgeteilt, entweder regelmäßig oder unregelmäßig.
  2. Rahmenplan: Die monatlichen Sollstunden werden anhand eines festgelegten Dienstplans ermittelt.
  3. Festes Monatssoll: Die Sollstunden pro Monat ergeben sich aus einer berechneten Jahresstundenzahl.
  4. Jahressollstunden: Hierbei handelt es sich um die Durchschnittsberechnung der Arbeitszeit über das gesamte Jahr.

In der Praxis werden neben den Sollstunden auch Iststunden erfasst, die die tatsächlich geleisteten Stunden anzeigen und zur Berechnung von Überstunden genutzt werden können.

Hinsichtlich Feiertagen gilt üblicherweise, dass an diesen Tagen keine Arbeit geleistet werden darf, beispielsweise im Baugewerbe. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa in der Pflege, wo an Feiertagen Sollstunden berechnet werden können.

Bei Krankheit oder im Urlaub wird die vertraglich vereinbarte Sollstundenzahl berücksichtigt. Grundsätzlich sollte die Berechnung transparent und verständlich sein und in der entsprechenden Landessprache erfolgen, zum Beispiel Deutsch.