Mit der aktualisierten Pflegepersonalregelung PPR 2.0 liefert das Bundesministerium für Gesundheit eine kurzfristig einsetzbare Interimslösung zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs – als Ersatz für die häufig kritisierte Pflegepersonaluntergrenzen- verordnung und bis zur Fertigstellung eines auf wissenschaftlicher Basis fundierten neuen Bemessungsinstrumentes.
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