Das aktuelle Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2019 bestätigt: Für alle Arbeitgeber, also auch für alle Arztpraxen, ob Radiologie, Orthopädie, Gynäkologie, Zahnarztpraxis etc. besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Wir informieren Sie über alle Vorgaben und Optionen, damit Sie gut vorbereitet sind.