Personalfreisetzung

Definition: Personalfreisetzung

Personalfreisetzung umfasst Maßnahmen zur dauerhaften Reduzierung der Mitarbeiterzahl im Unternehmen, um die Personalkosten zu senken. Gründe hierfür können ein Rückgang des Marktvolumens für die Endprodukte oder die Verlagerung der Produktion an einen anderen Standort sein. Kurzfristige Schwankungen im Personalbedarf können durch Kurzarbeit oder die Nutzung von Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden.

Maßnahmen der Personalfreisetzung

Bei der Personalfreisetzung wird zwischen internen und externen Maßnahmen unterschieden.

Interne Personalfreisetzung:

Diese umfasst Maßnahmen wie:

  • Versetzung von Mitarbeitenden auf andere Positionen oder an andere Standorte.
  • Qualifizierung bzw. Weiterbildung der Mitarbeitenden für neue Positionen oder Integration in eine interne Qualifikationseinheit.
  • Reduzierung der vereinbarten Arbeitszeit der Mitarbeitenden.

Externe Personalfreisetzung:

Diese umfasst Maßnahmen wie:

  • Betriebsbedingte Kündigungen.
  • Förderung von Aufhebungsverträgen, beispielsweise durch freiwillige Abfindungen.
  • Einführung von unbezahltem Urlaub.
  • Nutzung der natürlichen Fluktuation in Verbindung mit einem (eingeschränkten) Einstellungsstopp. Auch Altersteilzeit kann hier gefördert werden.

Allgemeine Hinweise:

Bei allen Formen der Personalfreisetzung sollte durch Anreize eine möglichst freiwillige Mitwirkung der Mitarbeitenden angestrebt werden. Bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten, welches für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitenden gilt. Eine Sozialauswahl der betroffenen Mitarbeitenden ist erforderlich, wofür eine entsprechende Datengrundlage geschaffen werden muss, um den Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer zu bestimmen. Zudem müssen Beschäftigte identifiziert werden, deren Verbleib im Unternehmen notwendig ist. Wird eine bestimmte Schwelle der Kündigungen überschritten, muss die Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden (§17 Kündigungsschutzgesetz). In diesem speziellen Prozess ist es wichtig, alle Regelungen einzuhalten, gegebenenfalls unter Nutzung externer Beratung, um rechtssichere Kündigungen zu gewährleisten.

Personalfreisetzung in der Praxis

In der Praxis gehen den Maßnahmen zur Personalfreisetzung eine umfassende qualitative und quantitative Personalplanung voraus. Bei strategischen Entscheidungen, wie etwa einer Standortverlagerung, sollten die Kosten der Personalfreisetzung bereits in die Entscheidung einfließen. Neben den direkten monetären Kosten müssen besonders bei externer Personalfreisetzung auch die nicht-monetären (gesellschaftlichen) Kosten berücksichtigt werden, da dauerhaft Personal abgebaut wird. Maßnahmen sollten gegebenenfalls priorisiert werden, indem zunächst interne Maßnahmen ergriffen werden, um das Reduktionsziel zu erreichen.

Existiert ein Betriebsrat, sind dessen Mitbestimmungsrechte zu beachten. Daher sollten die weiteren Schritte bereits vor der Bekanntgabe der Freisetzungsmaßnahmen vorbereitet sein. Insbesondere bei der Planung betriebsbedingter Kündigungen sind die Mitbestimmungsrechte zu berücksichtigen, um rechtssichere Kündigungen zu gewährleisten und die Priorisierung sowie Reihenfolge der Personalfreisetzungsmaßnahmen festzulegen.

Für die verbleibende Belegschaft ist eine kontinuierliche Kommunikation erforderlich. Sollte ein strukturiertes Change Management im Unternehmen existieren, sollte dieses in den Personalfreisetzungsprozess eingebunden werden. Dies hilft, die Motivation und Produktivität der verbleibenden Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten und Leistungsträger trotz der laufenden Freisetzungen im Unternehmen zu halten.