Kündigungsschutz

Definition: Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz gewährleistet den Schutz von Arbeitnehmern vor willkürlichen Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber eine Kündigung nur rechtswirksam aussprechen können, wenn sie sich an die Bestimmungen des Arbeitsrechts und die gesetzlichen Schutzvorschriften halten. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) spielt hierbei eine zentrale Rolle und umfasst zwei Formen des Schutzes:

  1. Allgemeiner Kündigungsschutz: Er gilt für alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob beschäftigt sind.
  2. Besonderer Kündigungsschutz: Er betrifft Arbeitnehmer, deren persönliche Situation sie besonders schutzbedürftig macht, wie beispielsweise Schwangere, Personen in Elternzeit, Schwerbehinderte oder Mitglieder des Betriebsrats.

Bestimmte Personengruppen sind jedoch von den gesetzlichen Schutzvorschriften ausgenommen, darunter Vorstands- und Organmitglieder, Geschäftsführer, leitende Angestellte, freie Mitarbeiter und Auszubildende. Letztere genießen Schutz gemäß des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vor willkürlicher Kündigung.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Kündigungsschutzgesetz nur für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten gilt. Kleinbetriebe mit zehn oder weniger Mitarbeitern unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz, jedoch genießen die Mitarbeiter dort Schutz aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sonderkündigungsschutzgesetz, § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und § 9 des Mutterschutzgesetzes.

Kündigungsschutz in der Praxis

Entschließt sich ein Unternehmen letztendlich zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, müssen sowohl die gesetzlichen Kündigungsfristen als auch die Bestimmungen des Arbeitsvertrags berücksichtigt werden. Zudem ist zu beachten, dass bestimmte Personengruppen einen besonderen gesetzlichen Schutz genießen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
  • Kündigungsschutz während der Elternzeit
  • Schutzstatus von schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Schutzstatus von Betriebsratsmitgliedern

Des Weiteren ist der Kündigungsschutz bei Krankheit zu erwähnen, bei dem die Kündigung wegen Krankheit eines Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein muss. Das Arbeitsrecht nennt hierfür folgende gesetzliche Voraussetzungen:

  • Erhebliche Beeinträchtigung von Arbeitgeberinteressen
  • Negative Gesundheitsprognose
  • Verhältnismäßigkeit

Es gibt verschiedene Gründe für eine ordentliche Kündigung, die üblicherweise die betrieblichen, persönlichen, gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Umstände betreffen. Die außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Absatz 1 BGB kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Darüber hinaus existiert die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, die jedoch nur als letztes Mittel gerechtfertigt ist und in Fällen wie Diebstahl, Beleidigung, sexueller Belästigung, Rufschädigung oder Betriebsspionage in Betracht kommt.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch Arbeitnehmer unter bestimmten strengen Auflagen und rechtlichen Voraussetzungen fristlos kündigen können.