Kündigungsfrist
Definition: Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum, der zwischen der Bekanntgabe der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsvertrags liegt. Ihr Zweck besteht darin, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses einzustellen und entsprechend eine neue Anstellung bzw. einen neuen Mitarbeiter zu finden.
Kündigungsfrist in der Praxis
Die Kündigungsfrist kann entweder durch einen individuellen Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag festgelegt werden. Falls weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag eine spezifische Regelung zur Kündigungsfrist besteht, greift die gesetzliche Vorgabe gemäß Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für Arbeitnehmer, die gemäß ordentlicher Kündigung ihr Arbeitsverhältnis beenden möchten, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, sofern der Arbeitsvertrag keine spezifische Regelung enthält oder auf das Gesetz verweist. Gemäß Paragraph 622 BGB beträgt diese vier Wochen, gerechnet zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Es ist wichtig zu beachten, dass vier Wochen nicht mit einem Monat gleichzusetzen sind, sondern 28 Tage entsprechen.
Es ist jedoch möglich, von den gesetzlichen Vorgaben durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzuweichen. In Kleinunternehmen, die in der Regel weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, kann beispielsweise ein anderer Kündigungstermin im Monat festgelegt werden. Allerdings darf die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen nicht unterschritten werden. Es gilt generell, dass bei individuellen Vereinbarungen die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers niemals länger sein darf als die des Arbeitgebers.
Kündigungsfrist während der Probezeit
Eine Sonderregelung gilt für die Kündigung während der Probezeit. Während dieser Zeit kann der Arbeitnehmer (ebenso wie der Arbeitgeber) das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag beenden. Eine weitere Ausnahme besteht bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung, bei der keine Kündigungsfrist gilt.
Kündigungsfrist des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung
Im Gegensatz zur Kündigungsfrist des Arbeitnehmers richtet sich die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Die Kündigungsfristen sind gestaffelt:
- Beschäftigungsverhältnis zwischen 7 Monaten und 2 Jahren: 4 Wochen
- Beschäftigungsverhältnis zwischen 2 und 5 Jahren: 1 Monat
- Beschäftigungsverhältnis zwischen 5 und 8 Jahren: 2 Monate
- Beschäftigungsverhältnis zwischen 8 und 10 Jahren: 3 Monate
- Über 10, 12, 15 und 20 Jahre Beschäftigung: jeweils 1 Monat länger bis maximal 7 Monate zum Monatsende.
Diese Staffelung der Kündigungsfristen basierend auf der Betriebszugehörigkeitsdauer führt zu einer Besserstellung älterer Arbeitnehmer gegenüber jüngeren Kollegen. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch in einem Urteil von 2014 entschieden, dass dies nicht als Altersdiskriminierung betrachtet wird.
Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag bei außerordentlicher Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn ein besonders schwerwiegender Grund vorliegt, der eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für eine der beteiligten Parteien unzumutbar macht, oder wenn ein schwerwiegender Verdacht besteht, der zu einer Verdachtskündigung führt.
Für eine außerordentliche Kündigung müssen die regulären Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Es ist jedoch zu beachten, dass im Falle eines wichtigen Grundes, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, diese innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.