Krankmeldung
Definition: Krankmeldung
Angestellte, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen können, sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber über ihre Krankheit zu informieren. Die genaue Zeitvorgabe für diese Benachrichtigung ist gesetzlich nicht einheitlich festgelegt. Sie ist vielmehr in der Betriebsvereinbarung verankert und somit Bestandteil des Arbeitsvertrags. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, sich über die entsprechenden Fristen zu informieren. Wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig über das Fernbleiben aufgrund von Krankheit informiert wird, behält er sich das Recht vor, eine Abmahnung auszusprechen.
Unterschied Krankmeldung Arbeitgeber und Krankschreibung Arzt
Die Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber über den Krankenstand ist lediglich eine Informationsweitergabe, die an die Arbeitsstelle übermittelt wird. Abhängig von den vereinbarten Modalitäten kann dies entweder dem direkten Vorgesetzten oder dem Personalbüro gemeldet werden. Krankmeldungen haben anfangs lediglich informellen Charakter und geben noch keine Auskunft darüber, ob der Mitarbeiter auch offiziell arbeitsunfähig geschrieben wird. Erst die von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt die eigentliche ärztliche Bescheinigung dar.
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Überblick: Krankmeldung
Krankschreibung und Lohnfortzahlung
Wenn ein gültiger ärztlicher Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorliegt, hat der Mitarbeiter gesetzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die reguläre Entgeltfortzahlung erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Wochen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus andauern, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung. Diese beläuft sich in der Regel auf 70 Prozent des bisherigen Gehalts.
Praktiken der Krankmeldung
Die genaue Vorgehensweise bei Krankmeldungen unterliegt keinen einheitlichen Standards. Es ist jedoch entscheidend, dass der erkrankte Mitarbeiter sicherstellen kann, dass die Mitteilung über seine Erkrankung weitergeleitet wird. Ein einfacher Anrufbeantworter im Büro reicht in der Regel nicht aus, es sei denn, dies wurde explizit im Unternehmen vereinbart. Dasselbe gilt für Mitteilungen per E-Mail oder Messenger, da sie nicht garantieren, dass die Information rechtzeitig gelesen wird. In den meisten Fällen erfolgt die Erstmitteilung über den Krankenstand persönlich per Telefon. Abweichende interne Vereinbarungen innerhalb des Unternehmens sind akzeptabel, sofern sie für alle Mitarbeiter transparent sind.
Welche Informationen müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?
Entgegen verbreiteter Annahmen hat der Vorgesetzte kein Recht, nach den Gründen für die Krankheit zu fragen. Mitarbeiter sind lediglich verpflichtet, den Arbeitgeber über ihren Krankenstand zu informieren. Eine genaue Diagnose muss nicht mitgeteilt werden und ist auch nicht Bestandteil der ärztlichen Bescheinigung. Die folgenden Punkte sind für den Arbeitgeber bei einer Krankmeldung entscheidend:
- Beginn der Erkrankung
- Voraussichtliche Dauer der Ausfallzeit
Wie lange kann eine Krankmeldung ohne ärztliches Attest erfolgen?
Sofern das Unternehmen keine abweichenden Vorgaben macht, sind bis zu drei Tage ohne ärztliches Attest zulässig. Sollte die Krankheit länger dauern, muss spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Diese Regelung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt. Jedoch hat jeder Arbeitgeber das Recht, eigene Richtlinien für den Nachweis von Krankheitsfällen zu erlassen, und dies kann bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten. Diese Vereinbarungen sind üblicherweise in der Betriebsvereinbarung eines Unternehmens festgehalten.
Wie sind Krankmeldungen während des Urlaubs geregelt?
Falls ein Mitarbeiter während seines Urlaubs erkrankt, behält er dennoch seinen Urlaubsanspruch. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind im Bundesurlaubsgesetz § 9 verankert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arzt am Urlaubsort die Arbeitsunfähigkeit und nicht nur den Krankenstand bescheinigen muss. Hierbei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Umgehende Information des Arbeitgebers
- Aufsuchen eines Arztes am Urlaubsort
- Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag
- Mitteilung an die Krankenkasse