Krankengeld
Definition Krankengeld
Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. In den ersten sechs Wochen erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Die Höhe beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Regelung gilt nicht für Selbstständige, Praktikanten, Studenten und Privatversicherte.
Was haben Arbeitgeber beim Thema Krankengeld zu beachten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein vom Versicherten ausgefülltes Formular zur Berechnung des Krankengeldes an die Krankenkasse zu senden. Diese benötigt diese Informationen, um die Höhe des Krankengeldes korrekt zu berechnen. Die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht beginnt jedes Mal von neuem, wenn ein Arbeitnehmer nach seiner Krankheit wieder zur Arbeit zurückkehrt.
Lange Krankheitszeiten können im betrieblichen Fehlzeitenmanagement Probleme verursachen, da der Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen weiterhin das volle Gehalt zahlen muss, und die verbleibenden Mitarbeiter den Ausfall kompensieren müssen. Bei einer Rückkehr nach langer Krankheit sollte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, insbesondere wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauerte.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld besteht in verschiedenen Situationen, darunter stationäre Aufenthalte im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, langfristige Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Erkrankungen innerhalb der ersten vier Wochen nach Antritt einer neuen Stelle. Ehegatten, Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung, pflichtversicherte Praktikanten, Studenten und Empfänger von Bürgergeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige müssen sich eigenständig um eine adäquate Absicherung im Krankheitsfall kümmern, beispielsweise durch einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch oder eine private Krankentagegeldversicherung.
Um Krankengeld aufgrund von schwerer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls zu erhalten, ist kein separater Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse nimmt selbst Kontakt auf, um die Vorgehensweise mit dem Versicherten abzustimmen.
Wie wird Krankengeld beantragt?
Zunächst sendet die Krankenkasse dem Arbeitgeber des arbeitsunfähigen Mitarbeiters am Ende der sechs Wochen Lohnfortzahlung einen Vordruck für die Verdienstbescheinigung. Nachdem der Arbeitgeber diesen ausgefüllt an die Krankenkasse zurückgeschickt hat, berechnet die Krankenkasse die Höhe des Krankengeldes.
Daraufhin muss der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post oder digital an die Krankenkasse senden. Seit 2024 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) für Arztpraxen verpflichtend, diese können von der Krankenkasse direkt abgerufen werden.
Nach Erhalt und Prüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zahlt die Krankenkasse das Krankengeld rückwirkend an den Versicherten aus.
Es genügt eine einfache Krankschreibung vom Arzt für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Für den Zeitraum des Krankengeldbezugs muss jedoch ein lückenloser Nachweis zur Arbeitsunfähigkeit vorliegen, um den Anspruch nicht zu gefährden. Die Krankenkasse meldet sich vor dem Ende des Krankengeldzeitraums und fordert gegebenenfalls eine Antragsstellung auf eine medizinische Reha. Bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit besteht möglicherweise Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes. Es wird auf Basis des niedrigeren dieser beiden Werte berechnet. Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, wie Weihnachtsgeld, fließen in die Berechnung mit ein. Die Höhe ist auf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Krankengeld wird über einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die Zahlung erfolgt nicht zwingend am Stück, sondern summiert sich über verschiedene Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit auf demselben, wiederkehrenden Leiden beruht. Neue Erkrankungen verlängern die Leistungsdauer nicht. Wenn dasselbe Leiden in einem neuen Drei-Jahres-Zeitraum erneut auftritt, kann der Anspruch auf Krankengeld erneut bis zu 78 Wochen bestehen.