Jugendarbeitsschutz
Definition Jugendarbeitsschutz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), betitelt als “Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend”, ist ein umfassendes Regelwerk im Bereich Arbeitsrecht, das speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt wurde. Sein Hauptziel besteht darin, den Einstieg in das Arbeitsleben für junge Menschen zu erleichtern und sie vor möglichen Gefahren für ihre körperliche und geistige Gesundheit zu schützen.
Was umfasst das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Rechtsbeziehung zwischen Kindern, Jugendlichen und ihren Arbeitgebern oder Ausbildern. Es ist ein Bundesgesetz, das dem Arbeitsrecht zugeordnet ist und somit Teil der Zivilrechtsordnung darstellt.
Das Ziel des Gesetzes besteht darin, Kinder und Jugendliche in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen umfassend vor Überlastung, Ausbeutung, Gefahren und Willkür in der Arbeitswelt zu schützen. Es legt klare Bestimmungen fest, die sicherstellen sollen, dass junge Arbeitnehmer eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung genießen können.
Unterschied zum Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) enthält in § 4 Regelungen zu Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Lebens sowie der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer. Im Unterschied dazu gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes umfassen alle Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie bestimmte Gruppen wie Beamte, Richter und Soldaten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz hingegen fokussiert sich speziell auf den Schutz junger Menschen und regelt deren Beschäftigung und Ausbildung.
Geltungsbereich des Gesetzes:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Beschäftigung von Personen in:
- der Berufsausbildung
- als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter
- mit sonstigen Dienstleistungen, ähnlich denen der Heimarbeiter
- in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis
- Die Regelungen unterscheiden sich von denen des Arbeitsschutzgesetzes aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit junger Menschen.
Beispielhafte Unterschiede:
- Arbeitszeitregelungen:
- Erwachsene haben gemäß § 3 ArbZG eine 6-Tage-Woche mit einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden.
- Jugendliche dürfen gemäß § 8 JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, mit einer 5-Tage-Woche. Überstunden sind generell nicht erlaubt.
- Pausenregelung:
- Erwachsene haben laut § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Ruhepause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden.
- Jugendliche müssen laut § 11 JArbSchG bereits nach 4,5 Stunden Tätigkeit eine 30-minütige Pause einlegen, die auf eine Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ausgedehnt wird.
- Verbotene Arbeiten:
- Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden (§ 22 JArbSchG).
- Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind für Jugendliche verboten (§ 14 und § 16 JArbSchG).
Entwicklung des Gesetzes:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde erstmals 1960 verabschiedet und seither mehrmals überarbeitet, zuletzt im Juli 2021. Änderungen betrafen unter anderem die Arbeitszeit von Auszubildenden, Pausenregelungen und die Pflicht, nach dem Unterricht noch im Betrieb zu arbeiten.
Schutz und Zuständigkeiten:
Das Gesetz schützt alle jungen Menschen unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer, Auszubildende oder ähnlich Beschäftigte tätig sind. Es definiert Kinder (unter 15 Jahren) und Jugendliche (15 bis 18 Jahre) und verbietet körperliche Züchtigung. Die Überwachung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Aufsichtsbehörden auf Landesebene.
Fazit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz stellt einen entscheidenden Schutzmechanismus für junge Arbeitnehmer dar, um ihre Gesundheit und Sicherheit in der Arbeitswelt zu gewährleisten. Es legt klare Regeln fest, die eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Schutz bieten sollen.