Brückenteilzeit

Was ist der Unterschied zwischen Brückenteilzeit und Teilzeit?

Vor der Einführung der Brückenteilzeit im Jahr 2019 bestand bereits ein Anspruch auf Teilzeit, der im §8 TzBfG geregelt ist. Der Hauptunterschied besteht darin, dass normale Teilzeit nicht befristet ist. Die Arbeitszeitverringerung gilt also unbefristet, im Gegensatz zur Brückenteilzeit, die für einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist.

Arbeitnehmer in Teilzeit haben zwar einen Anspruch auf Aufstockung, dieser verpflichtet den Arbeitgeber jedoch nur dazu, ihn bei Freiwerdung einer Stelle bevorzugt zu behandeln. Die Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit ist also nicht garantiert.

Im Gegensatz dazu erhält ein Arbeitnehmer nach der Brückenteilzeit automatisch seine Vollzeitstelle zurück. Ein Arbeitnehmer in herkömmlicher Teilzeit muss dafür zunächst einen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, der den Wunsch nach einer Vollzeitstelle enthält.

Warum gibt es Brückenteilzeit?

Vor der Einführung der Brückenteilzeit waren Arbeitnehmer oft gezwungen, in eine reguläre Teilzeit zu wechseln, um ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Allerdings gestaltete sich eine spätere Aufstockung der Stunden aus dieser regulären Teilzeit heraus oft als schwierig oder sogar unmöglich.

Die Brückenteilzeit wurde speziell entwickelt, um jungen Eltern und anderen Arbeitnehmern mehr Flexibilität zu bieten und gleichzeitig die Rückkehr in eine Vollzeitstelle zu garantieren.

Arbeitsrecht: rechtliche Rahmenbedingungen

Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist im §9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) im Arbeitsrecht verankert. Das Gesetz wurde nach abschließender Beratung durch den Bundesrat am 01. Januar 2019 wirksam. Es ermöglicht unter anderem eine Arbeitszeitverringerung ohne die Notwendigkeit, Gründe anzugeben. Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsrechts muss der Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Brückenteilzeit wieder in seine ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren.

Durch eine Tariföffnungsklausel im Gesetz erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen. Diese können in Tarifverträgen festgelegt werden und dürfen gegebenenfalls auch zum Nachteil für Arbeitnehmer ausfallen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Brückenteilzeit?

Hier ist eine zusammenfassende Übersicht über die Voraussetzungen, die Arbeitnehmer und Betriebe erfüllen müssen, damit der Anspruch auf begrenzte Teilzeitarbeit besteht:

  • Das Arbeitsverhältnis muss bereits länger als sechs Monate bestanden haben, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags.
  • Die beantragte Dauer der gewünschten Brückenteilzeit liegt zwischen einem und fünf Jahren.
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Einschränkungen, wenn das Unternehmen mehr als 45, aber weniger als 200 Beschäftigte hat.
  • Betriebliche Gründe wie Unzumutbarkeit sprechen nicht gegen die Beantragung der Brückenteilzeit.
  • Der Arbeitnehmer hat keine Sperrfrist aufgrund einer vorherigen Antragsablehnung erhalten.
  • Der Antrag auf Brückenteilzeit wird fristgerecht und in der korrekten Form beim Arbeitgeber eingereicht.

Ein wichtiger Hinweis:

Wenn ein Arbeitnehmer nur für eine begrenzte Zeit in Teilzeit arbeitet, ist keine Änderung des Arbeitsvertrags vorgesehen. Der alte Arbeitsvertrag bleibt also in allen Punkten bestehen. Dennoch sollte eine Dokumentation über die Dauer und Intensität der Arbeitszeitverringerung erfolgen.

Wie funktioniert Brückenteilzeit?

Der Arbeitnehmer muss zunächst bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen, der per E-Mail, Brief oder Fax eingereicht werden kann. Der Antrag enthält das genaue Anfangs- und Enddatum der gewünschten Brückenteilzeit sowie die gewünschte Verringerung seiner Arbeitszeit. Nach der Genehmigung durch den Arbeitgeber geht der Arbeitnehmer wie vereinbart in Teilzeit.

Nach Ablauf der befristeten Teilzeitperiode wird der Arbeitnehmer gemäß den Vereinbarungen des Antrags automatisch wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit eingestellt.

Welche Vorteile hat das Modell der Brückenteilzeit?

Die Verwendung des Brückenteilzeit-Modells bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen:

  • Risikolose Reduzierung der Arbeitszeit, da die Rückkehr zur Vollzeit garantiert wird, wodurch die “Teilzeitfalle” vermieden wird.
  • Fast alle Arten von Beschäftigten haben ein Recht auf Brückenteilzeit, was eine breite Anwendungsmöglichkeit des Modells ermöglicht.
  • Es müssen keine Gründe für die gewünschte Teilzeit angegeben werden, was die Flexibilität für Arbeitnehmer erhöht.
  • Gute Planbarkeit durch den festgelegten Zeitraum der Teilzeitarbeit, was sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine klare Struktur bietet.
  • Flexible Gestaltung durch die Tariföffnungsklausel, die es Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglicht, abweichende Regelungen zu treffen, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen können.

Welche Nachteile hat das Modell der Brückenteilzeit?

Die Regelung der Brückenteilzeit bringt auch einige Nachteile mit sich, darunter:

  • Starre Vorgaben lassen wenig Flexibilität zu, da beispielsweise der Zeitraum für die Teilzeit konkret benannt werden muss, ohne die Möglichkeit auf Anpassung während der Laufzeit.
  • Das Teilzeitmodell kommt für bestimmte Betriebe, wie zum Beispiel Unternehmen mit bis zu 45 Mitarbeitern, nicht infrage, da die Voraussetzungen für die Anwendung der Brückenteilzeit nicht erfüllt sind.

Wann darf der Arbeitgeber Brückenteilzeit ablehnen?

Arbeitgeber können einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie bestimmte Gründe darlegen können. Im Folgenden werden die Gründe erläutert, die für eine Ablehnung infrage kommen:

  1. Wenn in einem Unternehmen weniger als 45 Arbeitnehmer beschäftigt sind, besteht kein Anspruch auf Brückenteilzeit für die Mitarbeiter.
  2. Wenn in einem Unternehmen mehr als 45, aber weniger als 200 Personen arbeiten, kann der Arbeitgeber die gesetzliche Zumutbarkeitsregelung geltend machen, um Anträge auf Brückenteilzeit abzulehnen. Pro 15 Angestellten steht nur ein Anspruch auf Brückenteilzeit zu.
  3. Gesetzliche Sperrfristen für Arbeitnehmer: Nach der Brückenteilzeit müssen Arbeitnehmer mindestens ein Jahr warten, bevor sie einen neuen Antrag stellen können. Stellen sie den Antrag früher, kann der Arbeitgeber ihn ohne betriebliche Gründe ablehnen. Es gilt auch eine Sperrfrist von zwei Jahren, wenn der Arbeitgeber einen Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt hat.
  4. Wenn bestimmte betriebliche Gründe gegen die Brückenteilzeit sprechen, wie z.B. eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder hohe Kosten, kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. In Schichtbetrieben kann beispielsweise eine Ablehnung erfolgen, da eine Neugestaltung der Schichtpläne erforderlich wäre.
  5. Der Antrag muss vollständig sein und rechtzeitig gestellt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. Die Frist für die Entscheidung über die Ablehnung beträgt einen Monat vor dem gewünschten Beginn der beantragten Brückenteilzeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Fristen einzuhalten und die Entscheidung über die Ablehnung rechtzeitig mitzuteilen, da andernfalls die Zustimmung als gegeben gilt.