Betriebsbedingte Kündigung
Was bedeutet betriebsbedingte Kündigung?
Die betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht erfolgt aus wirtschaftlichen Motiven und ist die Konsequenz eines Arbeitsplatzabbaus, der aus verschiedenen Gründen erforderlich sein kann. Im Kündigungsschreiben müssen die Gründe für diese Maßnahme detailliert aufgeführt werden. Im Falle einer gerichtlichen Kündigungsklage ist es die Pflicht des Arbeitgebers, vor Gericht zu belegen, warum der Abbau des Arbeitsplatzes unvermeidlich war. Es ist stets erforderlich, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen, um eine betriebsbedingte Kündigung durchzuführen.
Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung
Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung können in zwei Hauptkategorien unterteilt werden:
Außerbetriebliche Gründe: Dazu zählen beispielsweise eine unzureichende Auftragslage, ein Rückgang der Umsätze und Gewinne sowie der plötzliche Wegfall von Drittmitteln, die den Erhalt eines Arbeitsplatzes beeinflussen können.
Innerbetriebliche Gründe: Hierzu gehören ein geringerer Personalbedarf aufgrund der Einführung moderner Produktionsmethoden oder die Stilllegung eines Teils der Betriebsstätten, die zu einem reduzierten Bedarf an Arbeitskräften aus innerbetrieblichen Gründen führen.
gesetzliche Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung unterliegt spezifischen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber genau festlegt.
Sie ist nicht ohne weiteres durchführbar. Falls es ausgeschlossen ist, dass ein Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens an seinem aktuellen Arbeitsplatz oder an anderer Stelle weiterbeschäftigt wird, verlangt der Gesetzgeber die Durchführung einer Sozialauswahl. Diese muss vor der betriebsbedingten Kündigung erfolgen, um sicherzustellen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. In der Praxis basiert die Sozialauswahl oft auf einem Punktesystem und erfordert, dass der Arbeitgeber Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Lebensalter und mögliche Schwerbehinderung angemessen berücksichtigt. Die Missachtung dieser Anforderungen kann dazu führen, dass der betroffene Arbeitnehmer vor Gericht eine Kündigungsschutzklage einreicht. Die Klagefrist nach Erhalt der Kündigung beträgt drei Wochen.
Wenn die betriebsbedingte Kündigung rechtens ist, muss der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Sozialversicherung melden und die Abmeldung durchführen. Die Meldung basiert auf den gemeldeten Daten und umfasst alle Gehalts- und Versicherungsansprüche des Beschäftigten. Der Arbeitgeber hat maximal sechs Wochen Zeit für diese Meldung, um nicht in den Verdacht illegaler Schwarzarbeit zu geraten.
Arbeitnehmer haben bei einer betriebsbedingten Kündigung häufig Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Der Gesetzgeber legt spezifische Abfindungshöhen fest, wobei häufig jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit mit einem halben Monatsgehalt abgefunden wird. Ab sechs Monaten wird bei der Berechnung auf ein volles Jahr aufgerundet. Die Abfindung kann vom gekündigten Arbeitnehmer erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eingefordert werden.