Arbeitnehmerüberlassung

Definition: Was wird unter der Arbeitnehmerüberlassung verstanden?

Der Terminus “Arbeitnehmerüberlassung,” auch unter den Begriffen Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing bekannt, bezeichnet die Praxis, bei der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeitspanne und gegen eine Vergütung an einen Dritten überlässt. Während dieser Zeitspanne behält der ursprüngliche Arbeitgeber seine Rechte und Pflichten bei.

In diesem Prozess bestehen folgende Vertragsbeziehungen zwischen den beteiligten Parteien: Der Verleiher und der Entleiher schließen einen Vertrag, in dem vereinbart wird, dass der Entleiher dem Verleiher für die zeitlich beschränkte Überlassung eines Arbeitnehmers eine Entlohnung zahlt. Es besteht kein direktes Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, sondern lediglich zwischen letzterem und dem Verleiher. Das geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 2017 regelt die genauen Modalitäten dieses Vorgehens.

Arbeitnehmerüberlassung: Anwendung in der Praxis

In der Praxis wird die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitnehmerüberlassung durch überregionale Prüfer im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrolliert. Ein sogenannter Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss die Rahmenbedingungen zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer regeln und den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes entsprechen.

Rechte der Leiharbeiter

Leiharbeitnehmer haben gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bestimmte Rechte. Der Grundsatz der Gleichstellung besagt, dass Leiharbeitnehmer genauso behandelt werden müssen wie die Stammbelegschaft. Mindestarbeitsbedingungen wie die korrekte Eingruppierung nach Tarifvertrag, Einhaltung des Mindestlohns, Urlaubsgewährung und Entgeltleistungen auch in Nichtbeschäftigungszeiten müssen eingehalten werden. Zudem gelten Lohnuntergrenzen und die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Gewerbliche Verleiher benötigen gemäß Gesetz eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit, um Arbeitskräfte verleihen zu dürfen. Die Überlassungsdauer an denselben Entleiher ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Überschreitet der Verleiher diese Dauer oder verfügt er nicht über eine entsprechende Erlaubnis, besteht die Möglichkeit für Entleiher und Leiharbeitnehmer, ein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen.

Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung tritt auf, wenn Fremdpersonal zwar die Merkmale einer Arbeitnehmerüberlassung erfüllt, diese aber fälschlicherweise als werk- oder dienstvertragliche Arbeit ausgelegt wird. Dies geschieht, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beim Kunden einsetzt, um dort “werkvertragliche” Arbeiten auszuführen, jedoch der Kunde Weisungen gegenüber dem Arbeitnehmer erteilt und der Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation des Kunden integriert ist, ähnlich wie die Angestellten des Kunden.