Zwischenzeugnis

Definition: Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis ist eine besondere Form des Arbeitszeugnisses, das eine Bewertung der Arbeitsleistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthält. Es dient als Zwischenbilanz und kann sowohl während der laufenden Tätigkeit als auch am Ende des Beschäftigungsverhältnisses beantragt werden. Das Zeugnis muss in Papierform ausgestellt und unterschrieben werden.

Vergleich: Einfaches und qualifiziertes Zwischenzeugnis
Es gibt zwei Arten von Zwischenzeugnissen: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Beide Dokumente müssen ein Ausstellungsdatum und eine handschriftliche Unterschrift enthalten. Eine elektronische Unterschrift ist nicht zulässig.

Was ist ein einfaches Zeugnis?
Ein einfaches Zeugnis umfasst grundlegende Fakten zum Beschäftigungsverhältnis, wie Tätigkeitsbereich, Art und Dauer der Anstellung sowie eine Aufgabenbeschreibung. Es gibt einen groben Überblick über den Job, hat jedoch eine begrenzte Aussagekraft.

Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält eine detaillierte Beschreibung der Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten des Arbeitnehmers. Es bewertet sowohl die Arbeitsleistung als auch das soziale Verhalten des Arbeitnehmers und unterscheidet sich somit nicht wesentlich von einem traditionellen Arbeitszeugnis.

Wer hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Arbeitnehmer haben nach Ende ihrer Beschäftigung ein gesetzliches Anrecht auf ein Abschlusszeugnis. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis besteht jedoch nicht generell, außer es ist tarifvertraglich geregelt oder individuell vereinbart. Häufig ist ein triftiger Grund erforderlich, wie ein geplanter Jobwechsel oder ein interner Positionswechsel.

Wann können Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen?
Ein triftiger Grund für die Beantragung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis schon längere Zeit besteht, der Arbeitnehmer sich für eine höhere Position oder eine andere Abteilung bewerben möchte oder wenn es zu einem Wechsel des direkten Vorgesetzten kommt. Auch ein angekündigter Stellenabbau, längere Abwesenheiten wie Elternzeit oder Sabbatical sowie ein Betriebsübergang oder eine Fusion sind triftige Gründe.

Arbeitnehmerperspektive: Wie formuliere ich eine Anfrage auf ein Zwischenzeugnis?
Die Anfrage sollte ehrlich und klar formuliert sein, wobei der Arbeitnehmer auf eine Bewertung im Präsens achten sollte. Die Beurteilung kann von der HR-Abteilung oder vom Mitarbeiter selbst vorbereitet werden, muss aber vom Vorgesetzten handschriftlich unterschrieben werden.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, das Zwischenzeugnis zu erstellen?
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses. Wenn das Zeugnis aus einem triftigen Grund angefordert wird, sollte der Arbeitgeber es jedoch unverzüglich erstellen.

Wie wichtig ist ein Zeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist hilfreich bei diskreten Bewerbungen und kann sich positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirken. Es dient als Basis für Mitarbeitergespräche und Gehaltsverhandlungen und kann motivierend wirken, da es die Anerkennung guter Leistungen beinhaltet.

Kann ein Zwischenzeugnis verweigert werden?
Sofern ein berechtigtes Interesse besteht, kann der Arbeitgeber den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis nicht verweigern.

Wie sollte ein gutes Zwischenzeugnis aussehen?

Ein gutes Zwischenzeugnis ist klar strukturiert und orientiert sich an branchenüblichen Formulierungen. Viele Unternehmen verwenden dafür Templates und Muster, die vom Vorgesetzten ausgefüllt werden können.

Bausteine eines Musterzeugnisses: Was muss in einem Zeugnis stehen?
Ein Zwischenzeugnis folgt einem strukturierten Aufbau und formalen Standards. Es enthält:

  • Überschrift und Unternehmensbeschreibung: Titel des Dokuments und eine kurze Beschreibung des Unternehmens.
  • Personalien des Arbeitnehmers: Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  • Aktuelle Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung: Der derzeitige Titel des Mitarbeiters sowie eine prägnante Beschreibung seiner Aufgaben.
  • Leistungsbeurteilung: Bewertung der fachlichen Leistung und des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen.
  • Begründung für die Ausstellung: Erklärung, warum das Zeugnis ausgestellt wurde (z.B. Abteilungswechsel, Vorgesetztenwechsel).
  • Schlussformel: Zusammenfassende Bewertung, Danksagung und Hinweis auf eine zukünftige Zusammenarbeit.
  • Datum und Unterschrift: Das Datum der Ausstellung und die Unterschrift der verantwortlichen Person.

Standardformulierungen Der Arbeitgeber muss die Beurteilung im Interesse des Arbeitnehmers formulieren. Für negative Beurteilungen hat sich ein Code etabliert, der es ermöglicht, negative Leistungen positiv zu formulieren.

Formulierungen zur Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers:

  • Sehr gut: “Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit”
  • Gut: “Stets zu unserer vollen Zufriedenheit”
  • Befriedigend: “Stets zufriedenstellend”

Formulierungen zum Verhalten des Arbeitnehmers:

  • Sehr gut: “Das Verhalten von Frau/Herrn XY gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen ist stets besonders vorbildlich.”
  • Gut: “Das Verhalten von Frau/Herrn XY gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen ist jederzeit vorbildlich.”
  • Befriedigend: “Das Verhalten von Frau/Herrn XY gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen ist vorbildlich.”

Die Schlussformel und ihre Bedeutung
Die Schlussformel erläutert den Grund für die Ausstellung des Zeugnisses und sollte eine zusammenfassende Bewertung, eine Danksagung und einen Hinweis auf eine zukünftige Zusammenarbeit enthalten. Mögliche Formulierungen sind:

  • Aufgrund eines Vorgesetztenwechsels
  • Aufgrund eines Wechsels der Abteilung
  • Auf Wunsch des Mitarbeiters
  • Aufgrund einer Betriebsübernahme
  • Aufgrund einer Fusion

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer mit dem Zwischenzeugnis nicht einverstanden ist?
Ist der Mitarbeiter mit seiner Beurteilung unzufrieden, kann er das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis wohlwollend und positiv zu formulieren. Schwerwiegende Verfehlungen wie Suchtprobleme oder gravierende Fehler beim Kundenumgang dürfen jedoch im Zeugnis angemerkt werden.