Urlaubssperre

Definition: Urlaubssperre

Unter einer Urlaubssperre versteht man das Verbot für Arbeitnehmer, in einem bestimmten Zeitraum Urlaub zu nehmen. Damit eine solche Sperre in Deutschland rechtsgültig ist, müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen. Wird ein solches Verbot ausgesprochen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich daran zu halten.

Darf der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen? Der gesetzliche Urlaubsanspruch und die Voraussetzungen für die Verhängung von Urlaubsverboten sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, das Teil des Arbeitsrechts ist. Laut §7 können die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer beispielsweise wegen dringender betrieblicher Erfordernisse unberücksichtigt bleiben.

Ist eine Urlaubssperre legal? Ja, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, ist eine Urlaubssperre erlaubt. Eine generelle Sperre ohne solche Gründe ist hingegen nicht zulässig.

Wann ist eine Urlaubssperre erlaubt?

In Deutschland hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub, wie im §1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) festgelegt. Nach §7 kann der Arbeitgeber jedoch aus dringenden betrieblichen Gründen den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers nicht nachgeben. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Urlaubssperre zulässig ist.

Was sind dringende betriebliche Gründe? Eine Urlaubssperre ist nur erlaubt, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen. Typische Gründe für eine Urlaubsverweigerung umfassen:

  • Drohende Insolvenz: Wenn eine Insolvenz nur durch kurzfristige Bearbeitung offener Aufträge abgewendet werden kann, darf das Unternehmen eine Urlaubssperre verhängen.
  • Hoher saisonaler Personalbedarf: In Zeiten mit hohem Arbeitsaufkommen, wie Weihnachtszeit oder Hochsommer, sind Urlaubssperren zulässig, um das Saisongeschäft zu bewältigen.
  • Personalmangel aufgrund von Krankheitswellen: Bei vielen Krankmeldungen können Urlaubssperren verhängt werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
  • Erhöhter Personalbedarf wegen einer Krise: In Krisenzeiten, die die Arbeitskraft bestimmter Abteilungen erfordern, können Firmenchefs Urlaube verweigern.
  • Soziale Faktoren: Bei der Urlaubsvergabe können soziale Faktoren berücksichtigt werden, etwa indem Arbeitnehmer mit Kindern während der Schulferien bevorzugt werden.

Die Entscheidung über eine Urlaubssperre trifft nicht der Arbeitgeber allein. Bei einem bestehenden Betriebsrat hat dieser Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. I Nr. 5 BetrVG.

Wie werden genehmigte Urlaubsanträge behandelt? Eine verhängte Urlaubssperre beeinflusst normalerweise nicht bereits genehmigte Urlaubsanträge. In Notfällen kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter jedoch bitten, seinen Urlaub zu verschieben. Dabei müsste der Arbeitgeber eventuell entstandene Kosten für Hotel- oder Flugbuchungen übernehmen.

Darf man bei häufiger Krankheit eine Urlaubssperre verhängen? Eine häufige Krankmeldung darf nicht als Grund für eine Urlaubssperre herangezogen werden. Laut §1 des Bundesurlaubsgesetzes hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Erholungsurlaub, und Krankheitstage dürfen nicht vom Urlaubskonto abgezogen werden.

Wie lange darf eine Urlaubssperre dauern? Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Dauer einer Urlaubssperre. Wichtig sind die betrieblichen Gründe, die die Sperre notwendig machen. Grundsätzlich sind bis zu sechs Monate zulässig. Die Sperre sollte jedoch so kurz wie möglich gehalten werden, um den Arbeitsschutzregelungen zu entsprechen.

Urlaube verweigern in der Praxis

Um eine Urlaubssperre ordnungsgemäß anzukündigen, ist weder ein zeitlicher Vorlauf noch eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Dennoch gibt es wichtige Aspekte bei der Kommunikation zu beachten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Bekanntmachung dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen und ob eine Urlaubssperre nach Wiedereingliederung, in der Probezeit und während der Kurzarbeit zulässig ist.

Wie wird eine Urlaubssperre angekündigt? Es genügt, die Mitarbeiter während einer Betriebsversammlung oder als Reaktion auf einen Urlaubsantrag mündlich über die Sperre zu informieren. Soll das Urlaubsverbot regelmäßig zur selben Zeit gelten, kann es auch direkt im Arbeitsvertrag verankert werden.

Ein gewisses Fingerspitzengefühl bei der Kommunikation der Urlaubssperre ist wichtig, um das Vertrauen und die Motivation der Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wenn nur ein einzelner Mitarbeiter betroffen ist, reicht oft eine mündliche Information aus.

Obwohl eine Urlaubsverweigerung für einen bestimmten Zeitraum nicht schriftlich erfolgen muss, ist eine schriftliche Mitteilung oft sinnvoll. Dies gilt insbesondere, wenn eine ganze Abteilung oder das gesamte Unternehmen betroffen ist. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung könnte folgendermaßen aussehen:


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der aktuellen Situation erwarten wir von [Beginn der Sperre] bis [Ende der Sperre] ein erhöhtes Arbeitsaufkommen. Daher müssen wir für diesen Zeitraum eine Urlaubssperre für die Abteilung [Name der Abteilung] verhängen. Bereits genehmigte Urlaubsanträge bleiben gültig. Bitte planen Sie Ihren Urlaub um den genannten Zeitraum herum. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Betriebsrates/Arbeitgebers]


Urlaubssperre nach Wiedereingliederung, in der Probezeit und während der Kurzarbeit
Ob eine Urlaubssperre nach Wiedereingliederung, in der Probezeit oder während der Kurzarbeit zulässig ist, hängt von den jeweiligen Umständen und betrieblichen Erfordernissen ab. Auch hier müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen, um eine Sperre zu rechtfertigen.