Weihnachtsgeld
Definition: Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld ist eine einmalige Bruttozahlung, die zusammen mit dem Lohn abgerechnet wird. Diese Sonderzahlung gehört zu den Einmalbezügen und wird als zusätzliche Leistung zum laufenden Gehalt für das gesamte Jahr gewährt. Oft betrachten Arbeitnehmer und Angestellte das Weihnachtsgeld als eine Art Geschenk. Für das Finanzamt ist es jedoch ein geldwerter Vorteil, der entsprechend versteuert werden muss.
Die Dienstplanung und Zeiterfassung von Planerio integriert sich nahtlos in Ihre IT, von der Personalakte bis zur Lohnabrechnung, mit Schnittstellen zu allen gebräuchlichen Systemen.
Damit sparen Sie bis zu 90 % Verwaltungsaufwand.
Weihnachtsgeld in der Praxis
In der Regel sind Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld und deren Fälligkeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Oft ergänzen Rahmenrichtlinien, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen den Einzelarbeitsvertrag und enthalten die Vereinbarungen zu den Sonderzahlungen. Um Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben, muss der Arbeitnehmer eine Leistung für den Arbeitgeber erbracht haben, was durch den Erhalt von Lohn für volle Monate nachgewiesen wird. Anders als Abfindungen, die wirtschaftliche Nachteile ausgleichen, ist das Weihnachtsgeld eine zusätzliche Leistung für bereits erbrachte Arbeit. Ansprüche auf Weihnachtsgeld können auch ohne explizite Vereinbarung im Arbeitsvertrag entstehen, wenn der Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, indem er bestimmte Mitarbeiter ohne triftigen Grund vom Bezug ausschließt.
Wann wird Weihnachtsgeld gezahlt? In der Regel wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Die Höhe kann bis zu einhundert Prozent des Monatsgehalts betragen und variiert je nach Arbeitgeber.
Weihnachtsgeld trotz Kündigung Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kann Weihnachtsgeld im Rahmen eines Vergleichs gewährt werden. In diesem Fall wird es zum fehlenden Arbeitslohn hinzugerechnet. Entscheidend sind die im Arbeitsvertrag festgelegten Vereinbarungen.
Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit Bei Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmer ein pauschaliertes Nettoentgelt, wodurch der Arbeitgeber finanziell entlastet wird. Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit getragen und mithilfe einer Tabelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berechnet. Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Kurzarbeitergeld Weihnachtsgeld zahlen muss, ist komplex. Es gibt Gerichtsurteile, die eine pauschale Streichung des Weihnachtsgeldes bei Kurzarbeit verbieten. Andererseits kann der Arbeitgeber, wenn vertraglich vereinbart, einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt geltend machen.
Weihnachtsgeld während der Elternzeit Arbeitnehmer können auch während der Elternzeit Weihnachtsgeld erhalten. Die Elternzeit unterbricht das aktive Arbeitsverhältnis. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in ergänzenden Vertragsbestimmungen so vereinbart wurde. Es können auch Regelungen existieren, die Ansprüche während der Elternzeit ausschließen, wobei sich solche Ansprüche anteilig um die Monate der Elternzeit reduzieren.
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert? Das Einkommenssteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen Einkünften und Bezügen. Weihnachtsgeld gehört zu den Bezügen und unterliegt der Besteuerung nach dem EStG. Es wird wie reguläre Geldeinnahmen behandelt und in der Jahreslohnsteuertabelle berücksichtigt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist das Weihnachtsgeld in der Position „steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn“ einzutragen.