Urlaubsgeld

Definition: Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Geldleistung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewähren kann und oft als “14. Monatsgehalt” bezeichnet wird. Gelegentlich wird diese Zahlung auch als Urlaubsgratifikation bezeichnet. Sie ist üblicherweise an die Urlaubsentgeltzahlung geknüpft, jedoch nicht zwingend damit verbunden. Der Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes wird vertraglich festgelegt, oft mit einem spezifischen Datum im Kalenderjahr. Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt, das die fortlaufende Zahlung des Arbeitslohns während des Urlaubs sicherstellt, ist Urlaubsgeld eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es steht in enger Verbindung zu vermögenswirksamen Leistungen.

Gesetzlich besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld, außer es ist durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt. Ein Anspruch kann unter Umständen geltend gemacht werden, wenn Kollegen in vergleichbaren Positionen diese Leistung erhalten und das Gleichbehandlungsgebot eingehalten wird.

Urlaubsgeld in der Praxis

In der Praxis sind verschiedene Modelle für die Zahlung von Urlaubsgeld weit verbreitet. Daher ist es wichtig, alle Bedingungen und Abhängigkeiten im Tarifvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag sorgfältig zu prüfen. Besonders bedeutend ist dabei die Verbindung des Urlaubsgelds mit dem Urlaubsanspruch.

Die Bindung des Urlaubsgelds an den Urlaubsanspruch unterliegt stets den Vorgaben der jeweiligen Tarifnorm. Wenn das Urlaubsgeld unabhängig vom Urlaubsanspruch gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung in voller Höhe, sobald die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Ist jedoch das Urlaubsgeld an den Urlaubsanspruch gebunden, kann eine Kürzung des Urlaubsanspruchs auch eine Kürzung des Urlaubsgelds zur Folge haben. Dies tritt üblicherweise ein, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet.

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte in Deutschland können Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Früher war der Anspruch der Beamten im Urlaubsgeldgesetz des Bundes geregelt, wurde jedoch in den letzten Jahren aufgrund von Kürzungen vollständig abgeschafft. Mancherorts wurde das Urlaubsgeld mit dem Weihnachtsgeld zusammengefasst, wobei nur ein Teil der Beamten diese Jahressonderzahlung erhält. Derzeit beziehen nur etwa 35 % der Angestellten in Deutschland eine solche Zahlung, wobei mehr als die Hälfte weniger als 500 Euro pro Jahr erhalten.